Grapschender Gerichtsvollzieher kommt mit Bewährung davon
Weil er bei seiner Arbeit mehrfach Frauen belästigt hat, ist ein Gerichtsvollzieher aus Nordschwaben vor dem Amtsgericht Augsburg zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Dabei hat der 59-jährige Justizbeamte noch „Glück“. Zum einen, da die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist. Zum anderen, weil das Gericht seine Zudringlichkeiten gegenüber zwei Schuldnerinnen nicht als Missbrauch, sondern als Körperverletzung und Beleidigung gewertet hat. Bei Missbrauch wäre die Strafe wohl deutlich höher ausgefallen.
Als Zeuginnen hatten die Frauen im Prozess die Situation detailliert geschildert, wie der Gerichtsvollzieher sie in ihrer Wohnung unerwartet umarmt und geküsst hatte. „Er hat mich abgeknutscht und mir seine Zunge in den Hals gesteckt“, berichtete eine verheiratete 37-Jährige. Der Beamte hatte zudem seine Hand unter ihr T-Shirt geschoben und sie an der Brust begrapscht.
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