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  3. Gerichtsurteil: Häftling bekommt kein Methadon in der JVA Kaisheim

Gerichtsurteil
01.09.2016

Häftling bekommt kein Methadon in der JVA Kaisheim

Ein Mann, der in der JVA Kaisheim (Bild) einsaß, hat Beschwerde eingereicht, weil ihm eine Methadonbehandlung verwehrt wurde.
Foto: Wolfgang Widemann

Der Europäische Gerichtshof sieht das als Fehlentscheidung. Der Beschwerde wurde am Donnerstag stattgegeben.

 Die JVA Kaisheim hat einen Häftling unmenschlich behandelt, weil es dem drogenabhängigen Mann während der Haft keine Einnahme von Methadon erlaubt hatte. Das ist zumindest die Meinung des Europäische Gerichtshof, der gestern der Beschwerde des 61-Jährigen Mannes stattgegeben hatte. Der Mann war seit seiner Jugend heroinabhängig, außerdem HIV-positiv und an Hepatitis C erkrankt. Mehrfach hatte er einen Entzug versucht. Mittlerweile ist er entlassen.

Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) entscheidet jede Haftanstalt selbst, ob sie ein Methadon-Programm anbietet. Zwischen den Bundesländern gibt es große Unterschiede.

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