Das Landgericht Augsburg hat einen Gefangenen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim wegen gefährlicher Körperverletzung zu weiteren drei Jahren Haft verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 24-Jährige im Juni 2011 einen anderen Insassen verletzte. Der junge Mann, der in Kaisheim eine längere Gefängnisstrafe absitzt, fügte dem Kontrahenten mit einem Bastelmesser eine fünf Zentimeter lange Stichwunde am Unterarm zu.
Der Beschuldigte legte in dem Prozess kein Geständnis ab. Das Gericht verurteilte ihn aufgrund der Beweisaufnahme.
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