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18. Februar 2010 18:45 Uhr

Hartz IV-Urteil: Arge erwartet keine "Welle"

Donauwörth Der Geschäftsführer der ARGE SGB II Donau-Ries, Gerhard Gloning, erwartet nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes lediglich, dass "der eine oder andere" Bezieher von Arbeitslosengeld II (im Volksmund Hartz-IV-Empfänger) im Landkreis zusätzlichen Bedarf für Zusatzleistungen geltend macht.

Dazu gebe es allerdings derzeit noch keine Richtlinien von der Bundesagentur für Arbeit, die das Ganze finanzieren müsse. Nur in Rundschreiben seien die Jobcenter (bei der ARGE handelt es sich um ein solches) angehalten, eingehende Anträge entgegenzunehmen und auf weitere Hinweise zu warten. "Wir haben bisher nur vereinzelt Anfragen nach Zusatzleistungen erhalten; es war noch nicht die große Welle", sagte Gloning auf Anfrage.

Die Liste für Hartz-IV-Zusatzleistungen der Bundesagentur enthält unter anderem Hilfen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie zusätzliche Gelder für Putz- und Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer. Übernommen werden sollen zudem für Väter und Mütter die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit ihren Kindern, sprich Fahrt- und Übernachtungskosten. Kinder mit Schulproblemen können ebenfalls mit Zusatzleistungen rechnen: Mit dem Geld sollen Nachhilfestunden finanziert werden, wenn die Versetzung gefährdet ist. Die Rahmenbedingungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II im Landkreis Donau-Ries beurteilt Gerhard Gloning als "insgesamt gut". Die Chancen, wieder Jobs zu bekommen, seien nicht ganz schlecht. Das liege vor allem am guten Arbeitsmarkt in Nordschwaben. Auch verlaufe die Zusammenarbeit innerhalb der ARGE (Landkreis und Arbeitsagentur) recht positiv.

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1250 Bedarfsgemeinschaften

Im Landkreis gebe es derzeit 1250 ALG-II-Fälle - im Fachjargon Bedarfgemeinschaften genannt. Dabei handle es sich um Alleinstehende, Paare oder ganze Familien. Größtenteils seien die Betroffenen Langzeitarbeitslose, viele Alleinerziehende aber auch eine ganze Reihe von "Aufstockern", deren Verdienste in einem Arbeitsverhältnis nicht ausreichten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Beispiele hierfür seien Beschäftigungen bei Zeitarbeitsfirmen, die teilweise so wenig bezahlten, dass der Betroffene von seinem Verdienst nicht leben könne. (bs)

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