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  3. Gesetz: Im Sommer warten nackte Tatsachen am Badesee

Gesetz
16.04.2014

Im Sommer warten nackte Tatsachen am Badesee

Rein nach dem Gesetz ist es seit Herbst erlaubt, sich nackt an den Badesee zu legen und ins Wasser zu hüpfen. Um diese Lage zu ändern, müssten nun die Kommunen eine Verordnung erlassen.
Foto: dpa

Seit Herbst ist das staatliche Nacktbadeverbot aufgehoben. Die Kommunen müssen nun selbst regeln, ob sie textilfrei dulden. Was sie planen, lesen Sie hier

Donauwörth Sobald die ersten Sonnenstrahlen den Landkreis erreichen, lockt es die Mutigen wieder an die Seen der Region. Während aber bis zum Oktober vergangenen Jahres ein bayernweites Nacktbadeverbot herrschte, hat sich das nun geändert. Trotzdem ist der Freikörperkult nicht überall erlaubt. Doch die Verantwortung, eine Regel zu schaffen, liegt jetzt in den Händen der einzelnen Kommunen. So kann jede Ortschaft entscheiden, ob das textilfreie Baden an ihren Badeseen erlaubt ist oder nicht. Die Zuständigen im Landkreis gehen mit der der Herausforderung unterschiedlich um.

Donauwörth Konrad Nagl vom Ordnungsamt Donauwörth sieht in dem nun abgeschafte Verbot eine „antiquierte Rechtsordnung“. Dass dieses nun wegfällt sei unproblematisch, weil es im Bereich der Stadt Donauwörth nie Nacktbadende gegeben habe. „Das Gesetz passt nicht mehr in unsere Zeit“, sagt er. Denn der Trend, mit immer weniger Stoff am Körper zu baden, falle langsam weg und gehe eher in die entgegengesetzte Richtung. „In den 1970er und 1980er Jahren gingen die Damen häufig oben ohne an den Badesee. Das gibt es heute ja auch kaum noch.“ Donauwörth werde seiner Meinung nach nun nicht plötzlich zum Nacktbadestrand werden, nur weil es die ursprünglich Verordnung nicht mehr gibt. „Wo man kein Gesetz braucht, muss man ja auch keines verabschieden.“

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