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  3. Holzheim: Jahrzehntelanger Streit um Schlackedeponie steht vor dem Ende

Holzheim
23.01.2016

Jahrzehntelanger Streit um Schlackedeponie steht vor dem Ende

Die Lech-Stahlwerke in Herbertshofen sind das einzige Stahlwerk in Bayern. Bereits seit vielen Jahren will das Unternehmen bei Holzheim eine Deponie für Elektroofenschlacke errichten. Nach zahlreichen Beschlüssen, Klage und Gerichtsverhandlungen zeichnet sich nun ein Ende des Dauerstreits ab.

Seit Ende der 1990er liegen die Lech-Stahlwerke und die Gemeinde Holzheim wegen des Projekts überkreuz. In wenigen Wochen könnte tatsächlich ein Schlussstrich gezogen werden

Holzheim Wie viele Beschlüsse, Klagen, Gerichtstermine und Urteile es in dieser Sache bislang genau gegeben hat, ist nur schwer zu sagen. Schließlich wird bereits seit Ende des vergangenen Jahrtausends gestritten. Gegenstand der Auseinandersetzung ist die von den Lech-Stahlwerken (LSW) geplante Deponie für Elektroofenschlacke. Diese will das Unternehmen aus Herbertshofen am Holzheimer Ortsrand, in der ehemaligen Sandgrube „Am Roten Brunnen“, errichten. Viele Jahre lang wehrte sich die Kommune – mit Unterstützung der Nachbargemeinde Münster und phasenweise auch einer Bürgerinitiative – vehement gegen das Vorhaben. An dessen endgültiger Genehmigung lässt sich aber seit einiger Zeit nicht mehr rütteln. Offen ist lediglich noch die Frage der Zufahrt zum Gelände. Dabei zeichnet sich aber nun ein Kompromiss ab, der den Dauerstreit tatsächlich in den kommenden Wochen beenden könnte.

Die beiden Parteien standen sich in dieser Woche einmal mehr in einem Gerichtssaal gegenüber. Dabei sollte es eigentlich nur um Abstufung des sogenannten Hemerter Wegs zwischen Holzheim und Münster, der in der Deponiegenehmigung im Jahr 2000 als Zufahrt festgeschrieben wurde, zu einem Feld- und Waldweg gehen. Eine solche Abstufung hatte die Gemeinde Holzheim vor vier Jahren nach Rücksprache mit dem Landratsamt Donau-Ries vorgenommen. Eine Klage der LSW gegen dieses Vorgehen war vom Verwaltungsgericht Augsburg zunächst abgewiesen worden, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hielt sie jedoch für zulässig. Also traf man sich nun in München. Eine Entscheidung in der genannten Frage fiel aber nicht. Gegebenenfalls will das Gericht bei einem Ortstermin entscheiden, ob es bei einem Feldweg handelt oder ob das Teilstück auch als Gemeindeverbindungsstraße taugen würde.

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