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Soziales
02.10.2014

Kinder vor Missbrauch schützen

Vereine mit Jugendarbeit müssen neue Vorgaben erfüllen

Bis Ende dieses Jahres wird das Jugendamt Donau-Ries die Vorsitzenden sämtlicher Vereine anschreiben, die Angebote für Kinder und Jugendliche im Programm haben. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die die Kinder vor sexuellen Übergriffen schützen will. Ehrenamtliche Betreuer im Jugendbereich müssen deshalb ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das belegt, dass sie bisher dem Gesetzgeber in keinster Weise wegen sexuellen Missbrauchs aufgefallen sind. Im erweiterten Führungszeugnis stehen nämlich Delikte, die wegen Geringfügigkeit sonst nicht aufgelistet sind. Wer sexuellen Missbrauch, exhibitionistische Handlungen, Verbreitung pornografischer Schriften oder Ähnliches in der Akte stehen hat, darf nichts mit Jugendlichen und Kindern zu tun haben.

Jugendamtsleiter Alfred Kanth informierte die Bürgermeister im Rahmen der Dienstbesprechung. „Es geht nicht um einen Generalverdacht oder ein Bürokratiemonster, sondern um einen Baustein, die Gefahren für Kinder zu minimieren“, sagt er. Zudem erklärte er, wie das Ganze formal ablaufen soll. In den kommenden Wochen werden die Vereine angeschrieben und aufgefordert, für die entsprechenden Mitglieder bei der Kommune ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Zugleich sollen sie sich mit einem Kooperationsvertrag verpflichten, dass sie neue Betreuer auf die gleiche Weise prüfen.

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