Landratsamt verteidigt Genehmigung
Gemeinde Holzheim sei über Windräder informiert gewesen
Nachdem bekannt wurde, dass die Gemeinde Holzheim gegen die genehmigten Windräder nahe der Gemeinde klagen möchte, meldet sich nun Landrat Stefan Rößle nochmals zu Wort. Er stellt in einer Pressemitteilung klar, dass das Landratsamt verpflichtet gewesen sei, die Windräder zu genehmigen. „Ich bedauere zwar, dass in der Sache letztlich kein Einvernehmen mit der Gemeinde Holzheim erzielt werden konnte, es gab zur Genehmigungserteilung aber keine Alternative. Dies hat mir so auch Regierungspräsident Scheufele schriftlich bestätigt.“
Die Gemeinde Holzheim sei während des Genehmigungsverfahrens mehrfach durch das Landratsamt beteiligt worden. Am 13. Oktober 2014 wurde der Gemeinde Holzheim unter Fristsetzung bis zum 17. November 2014 nochmals die Gelegenheit eingeräumt, über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Eine weitere Beschlussfassung im Gemeinderat sei jedoch nicht passiert. Unmittelbar nach Abschluss der Prüfung der Antragsunterlagen am 18. November 2014 sei Bürgermeister Ruttmann von Landrat Rößle persönlich über die beabsichtigte Genehmigung informiert worden. Diese wurde schließlich am 20. November erteilt. Zu diesem Zeitpunkt galt in Bayern die 10-H-Regelung nicht und damit auch kein Stichtag. In diesem Zusammenhang hat die Regierung von Schwaben mehrfach schriftlich darauf hingewiesen, dass der Investor bei Vorliegen aller Genehmigungsvoraussetzungen einen Anspruch auf Genehmigung habe und im Falle einer Verzögerung der Genehmigung Schadensersatzansprüche nicht auszuschließen seien. (pm)
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.