Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Donauwörth
  3. Landratsamt verteidigt Genehmigung

05.12.2014

Landratsamt verteidigt Genehmigung

Gemeinde Holzheim sei über Windräder informiert gewesen

Nachdem bekannt wurde, dass die Gemeinde Holzheim gegen die genehmigten Windräder nahe der Gemeinde klagen möchte, meldet sich nun Landrat Stefan Rößle nochmals zu Wort. Er stellt in einer Pressemitteilung klar, dass das Landratsamt verpflichtet gewesen sei, die Windräder zu genehmigen. „Ich bedauere zwar, dass in der Sache letztlich kein Einvernehmen mit der Gemeinde Holzheim erzielt werden konnte, es gab zur Genehmigungserteilung aber keine Alternative. Dies hat mir so auch Regierungspräsident Scheufele schriftlich bestätigt.“

Die Gemeinde Holzheim sei während des Genehmigungsverfahrens mehrfach durch das Landratsamt beteiligt worden. Am 13. Oktober 2014 wurde der Gemeinde Holzheim unter Fristsetzung bis zum 17. November 2014 nochmals die Gelegenheit eingeräumt, über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Eine weitere Beschlussfassung im Gemeinderat sei jedoch nicht passiert. Unmittelbar nach Abschluss der Prüfung der Antragsunterlagen am 18. November 2014 sei Bürgermeister Ruttmann von Landrat Rößle persönlich über die beabsichtigte Genehmigung informiert worden. Diese wurde schließlich am 20. November erteilt. Zu diesem Zeitpunkt galt in Bayern die 10-H-Regelung nicht und damit auch kein Stichtag. In diesem Zusammenhang hat die Regierung von Schwaben mehrfach schriftlich darauf hingewiesen, dass der Investor bei Vorliegen aller Genehmigungsvoraussetzungen einen Anspruch auf Genehmigung habe und im Falle einer Verzögerung der Genehmigung Schadensersatzansprüche nicht auszuschließen seien. (pm)

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.