Marxheim (wwi) - Auch wenn die Bauarbeiten für das große Windrad auf Kienberger Flur im angrenzenden Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bereits begonnen haben - die im Donau-Ries-Kreis ansässigen Gegner wollen das Projekt weiter auf gerichtlichem Wege verhindern.

Wie kürzlich berichtet, wird derzeit das Fundament für das 180 Meter hohe Bauwerk gegossen. Bereits von Oktober an soll sich das Windrad drehen und alternativen Strom erzeugen. Derweil warten die Gemeinde Marxheim und ein Ehepaar aus dem Ortsteil Burgmannshofen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) München, ob die Klagen gegen das Vorhaben in nächster Instanz zugelassen werden.
Im Mai wies das Verwaltungsgericht München nach einem Ortstermin die Klagen der Kommune und der Burgmannshofener zurück. Obwohl das verwaltungsrechtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, darf Herbert Kugler mit seiner Firma Bavaria Windkraft mit offiziellem Segen (Sofortvollzug) die Anlage errichten.
Für die große Mehrheit der Bürger im 100-Seelen-Ort Burgmannshofen sei dies nicht hinnehmbar, meint Erich Weigl. Nach wie vor befürchteten die Bewohner, dass sie durch den Lärm und den Schattenwurf des Rotors (Durchmesser: 82 Meter) belästigt werden. Vom Windrad zu den ersten Häusern in Burgmannshofen sind es rund 600 Meter. Der Herstellerfirma zufolge wird die Lautstärke nachts knapp unter dem Immissionsrichtwert von 45 Dezibel liegen. Weigl, der früher Ortssprecher war und dessen Tochter sowie Schwiegersohn gegen das Windrad klagen, kann nicht verstehen, dass sowohl das Schallgutachten als auch die Schattenwurfprognose von dem Unternehmen (Enercon GmbH) kommen, das die Anlage liefert.
Im Genehmigungsbescheid des Landratsamts in Neuburg ist festgeschrieben, dass das Windrad mit einer Schattenabschaltautomatik ausgestattet werden muss. Der Schattenwurf sei auf maximal acht Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag zu begrenzen.
Direkt vor die Nase ...
"Vielen ist gar nicht bewusst, was das für ein Monster wird", glaubt Erich Weigl. Der kritisiert, dass der Bauherr den Burgmannshofenern die Anlage "direkt vor die Nase setzt", obwohl er Alternativstandorte hätte. Die Bürger im Dorf seien nicht grundsätzlich gegen die Windkraft, jedoch sollte diese dort verwirklicht werden, wo Menschen nicht belastet würden.
Die Klage der Gemeinde Marxheim lehnte im Mai das Verwaltungsgericht mit der Begründung ab, dass die schwäbische Kommune für den Standort im benachbarten Oberbayern gar keine Planungshoheit habe. Der Gemeinderat beschloss laut Bürgermeister Alois Schiegg mehrheitlich, in die nächste Instanz zu gehen. Schließlich gelte es, die Interessen der eigenen Bürger zu vertreten. "Wir tragen das aus, solange wir können und keine Regressansprüche drohen", so Schiegg.
Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: