Messer und Widerstand bei Faschingsparty
Im Bereich des Tanzhauses in Donauwörth gab es am Sonntagabend Ärger. Zwei Einsätze der Polizei.
Bei der Party nach dem Faschingsumzug in Donauwörth hat es am Sonntagabend im und am Tanzhaus zwei Vorfälle gegeben, welche die Polizei beschäftigen. In einem Fall zog ein 14-Jähriger ein Messer, im anderen Fall mussten die Beamten einen jungen Mann gewaltsam aus dem Gebäude bringen.
Kurz vor 20 Uhr wurden die Gesetzeshüter in die Reichsstraße gerufen, weil sich vor dem Tanzhaus zwei Gruppen von Partybesuchern stritten. Dabei holte nach derzeitigem Kenntnisstand ein 14-Jähriger ein sogenanntes Einhandmesser hervor und bedrohte damit einen Kontrahenten. Der 14-Jährige soll mit dem Messer vor dem anderen Jugendlichen, 17, herumgefuchtelt und gedroht haben, ihn zu töten. Die Beamten konnten die Waffe auffinden und sicherstellen. Der mutmaßliche Täter muss sich wegen Bedrohung und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Grund: In der Öffentlichkeit dürfen keine solchen Messer mitgeführt werden. Während der 14-Jährige nüchtern war, ergab ein Alkomattest bei dem 17-Jährigen einen Wert von rund 1,3 Promille. Beide Jugendlichen wurden in Gewahrsam genommen und von ihren Eltern abgeholt.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.