Nach 42 Jahren Gefängnis: Wenn ein Mörder zum Patienten wird
Ein Anfang der 1970er Jahre verurteilter Verbrecher darf die JVA Kaisheim auf Bewährung verlassen. Doch das geht nicht lange gut – und dann schlägt das Schicksal zu.
Selbst wenn ein Verbrecher eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommt, bedeutet das nicht, dass er für immer und ewig hinter Gittern sitzen muss. Solche Verurteile im Freistaat bringen es im Durchschnitt auf 21 bis 22 Jahre. Nur einige wenige Häftlinge bleiben viel länger eingesperrt. Zu diesen gehört Fritz M.* Er verbringt 41 Jahre und drei Monate in Gefängnissen, davon über die Hälfte in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim. Aus dieser wird er im November 2012 entlassen. Wir berichteten vor ein paar Jahren über den Fall, der in der Kaisheimer Gefängnisgeschichte beispiellos und in Bayern selten ist. Inzwischen gibt es neue, tragische Wendungen.
Doch der Reihe nach: 1971 begeht Fritz M. ein schreckliches Verbrechen. Er ermordet eine Frau. Es ist seine Freundin. Der damals 23-Jährige wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zunächst sitzt er in der JVA Straubing ein. Dort sind die meisten Schwerverbrecher in Bayern untergebracht. Fritz M. sorgt im Knast immer wieder für Ärger. Er bekommt Disziplinarstrafen aufgebrummt. Ende der 1980er Jahre greift er einen Bediensteten an. Die Folge: Eine Haftstrafe von nochmals drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
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