Viele ältere Öfen halten die neuen Grenzwerte für Feinstaub nicht ein.

Donauwörth Ihr Feinstaub-Ausstoß ist so hoch wie der des gesamten Fahrzeugverkehrs in Deutschlands. Gleichzeitig werden Öfen als Heizquelle im Angesicht steigender Öl- und Gaspreise immer beliebter. Mit der Bundesimissionsschutzverordnung hat der Gesetzgeber im März 2010 Grenzwerte festgelegt, die Schäden für Gesundheit und Umwelt vermeiden sollen. Hält ein Ofen diese nicht ein, muss der Besitzer nachrüsten.
„Die Übergangsfristen sind sehr moderat“, beruhigt Erwin Kastenmayer, Technischer Innungswart der Kaminkehrerinnung Schwaben. Die Grenzwerte, die demnächst für sogenannte Einzelfeuerstätten in Kraft treten, hält er für sinnvoll. „Bisher gab es gar keine gesetzlichen Anforderungen für Feinstaub. Dabei ist er aufgrund seiner Partikelgröße gefährlich.“
Die Bundesimissionsschutzverordnung schreibt nun feste Maximalwerte vor: für Feinstaub 150 Milligramm und für Kohlenmonoxid vier Gramm pro Kubikmeter Raum. Betroffen sind Holz-, Kohle- und Kachelöfen, aber auch der Kaminofen im Wohnzimmer. Wer einen solchen Ofen hat, muss nun bis Ende 2012 nachweisen, dass er die entsprechenden Werte einhält. Ist das nicht der Fall, muss der Besitzer den kompletten Ofen ersetzen oder einen sogenannten Partikelabscheider einbauen lassen. Mehr zum Thema lesen Sie in der Donauwörther Zeitung.
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