Donnerstag, 23. Mai 2013

14. Mai 2010 19:50 Uhr

Justiz

Patienten klagen immer öfter gegen Ärzte

Vorbei sind die Zeiten, in denen der "Halbgott in Weiß" unantastbar galt. Immer mehr Patienten verklagen ihre Ärzte, wenn sie eine fehlerhafte Behandlung vermuten. Am Landgericht Augsburg stapeln sich die Verfahren.

Arzt haftet bei Verharmlosung von Risiken
Foto: DPA

Vorbei sind die Zeiten, in denen der "Halbgott in Weiß" unantastbar galt. Immer mehr Patienten verklagen ihre Ärzte, wenn sie eine fehlerhafte Behandlung vermuten. Derzeit stapeln sich am Landgericht Augsburg nach Auskunft des stellvertretenden Landgerichtspräsidenten Maximilian Hofmeister rund 160 Verfahren, in denen es um Behandlungsfehler geht.

Glaubt man den Statistiken, so ist die Erfolgsquote solcher Klagen allerdings niedrig. Anders im Fall des minderjährigen Bernd T. (Name von der Redaktion geändert) aus einer Gemeinde im südlichen Landkreis. Pflichtwidrig haben die Ärzte der Donau-Ries-Klinik bei ihm eine bestehende Hodentorsion verkannt, wie das Landgericht Augsburg (Akz: 7 0 2209/09) nun in einem Urteil feststellte.

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Verdacht bestätigt

Der Sachverhalt: Mit massiven Bauchbeschwerden war Bernd am 21. März 2008 in die Donau-Ries- Klinik in Donauwörth eingeliefert worden. Es dauerte trotz dringlicher Bitten der Eltern einige Zeit, bis ihn überhaupt ein Arzt ansah, so unter anderem der Klagevorwurf. Der Arzt habe aber nicht die notwendigen Untersuchungen veranlasst, sondern lediglich eine Verdachtsdiagnose gestellt, "ohne dies weiter abzuklären". Bernd wurde am 22. März 2008 aus der ärztlichen Behandlung des Krankenhauses entlasen. Als am 23. März dann bei weiter bestehenden Beschwerden der Patient seinen Hausarzt aufsuchte, habe dieser sofort den Verdacht einer Hodentorsion geäußert und ihn zum Zentralklinikum Augsburg überwiesen. Dort habe sich der Verdacht bestätigt. Doch aufgrund der versäumten Zeit konnte der Hoden des Geschädigten nicht mehr gerettet werden.

Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen erkannte ein "Fehlverhalten der Ärzte der Donau-Ries-Klinik", was die Haftpflichtversicherung zunächst aber nicht akzeptierte. Die Eltern des Geschädigten verklagten daher in dessen Namen den Träger der Klinik, den Landkreis Donau-Ries, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und bekamen jetzt vor dem Landgericht Augsburg Recht. Dies könnte nun für den Landkreis teuer werden. Sollten sich nämlich weitere Komplikationen einstellen oder gar der Kläger zeugungsunfähig werden, so drohen weitere Kosten in mindestens fünfstelliger Höhe.

Der Kläger wird dann auch noch weiter Schmerzensgeld verlangen können, da das Gericht auch ausdrücklich auf einen sogenannten "immateriellen Vorbehalt" erkannte. "Dies bedeutet, dass nicht wie meist die Schmerzensgeldansprüche mit dem Urteilsspruch entschieden sind, sondern weitere Nachforderungen möglich sind", erläutert Rechtsanwältin Marion Zech von der Kanzlei Willi und Janocha. Sie hatte den jungen Mann vertreten.

Marion Zech ist trotzdem nicht ganz zufrieden. Sie hatte einen weit höheren Betrag als sofortige Zahlung wegen der drohenden Zeugungsunfähigkeit gefordert. Sie räumt aber ein, dass deren Eintritt derzeit noch nicht sicher prognostizierbar sei, sodass sie das Urteil in der vorliegenden Form für "absolut in Ordnung" hält.

Der Landkreis muss nun vorläufig 20 000 Euro an den Kläger als Schmerzensgeld bezahlen, entschied das Gericht, weil - so die Urteilsbegründung - die erhebliche seelische Belastung des sich in der Pubertät befindlichen Klägers zu berücksichtigen sei, ebenso wie der Verlust des Hodens (als Dauerschaden) und das Wissen und das Risiko, bei Verlust auch des zweiten Hodens zeugungsunfähig zu werden, "mit dem er ständig leben muss". (bih)

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