Pension oder Ehrensold – ein gewaltiger Unterschied
Je nach Haupt- oder Ehrenamt variieren die Altersbezüge kommunaler Politiker stark
Donauwörth Wenn Bürgermeister aus dem Amt scheiden, wie jüngst das Monheimer Stadtoberhaut Anton Ferber, dann fallen ihre Altersbezüge ganz unterschiedlich aus. Hauptamt oder Ehrenamt, diese Frage ist dann entscheidend. Eins aber haben alle Bürgermeister gemeinsam: Sie müssen mindestens zehn Jahre im Amt gewesen sein, um anschließend lebenslang von ihrer Arbeit zu profitieren.
Hauptamtliche Rathauschefs wie Ferber – er war einer von 20 hauptamtlichen Bürgermeistern in den 44 Kommunen des Landkreises – sind in der Regel auch nach ihrer Amtszeit recht gut versorgt. Nach zehn oder mehr Jahren im Amt erhalten sie die für Beamte üblichen Pensionen. Deren Höhe hängt wiederum von der individuellen Situation des Kommunalbeamten ab und liegt bei maximal 71 Prozent der zuvor erhaltenen Bezüge. Laut Beamtenbesoldungstabelle verdient der hauptamtliche Bürgermeister in Orten mit 3001 bis 5000 Einwohnern in der höchsten Dienstalterstufe und je nach Größe der Kommune ein Grundgehalt zwischen 4814 und 5435 Euro brutto. In kreisfreien Städten und großen Kreisstädten bis zu 30000 Bewohnern liegt das Grundgehalt des Oberbürgermeisters zwischen 6685 und 7075 Euro.
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