Pitbull darf doch bei Frauchen bleiben
Vor dem Verwaltungsgericht erstreitet eine Donauwörtherin das Recht, ihren Kampfhund zu halten. Das hatte ihr die Stadt nicht erlauben wollen.
Pitbulls sind Kampfhunde. Ihre Haltung ist in Bayern gesetzlich verboten. Trotzdem darf eine Frau aus Donauwörth ihr Tier behalten – unter strengen Auflagen, wie das Augsburger Verwaltungsgericht gestern entschied.
Die Soldatin hatte gegen die Stadt Donauwörth geklagt, die den Antrag auf eine Haltungserlaubnis für ihren Pitbull im April 2012 abgelehnt hatte. Seitdem lebt die Hündin beim Vater der Frau in Jena. „Das ist aber keine Dauerlösung. Mein Vater kann sie nicht behalten“, sagte die Klägerin. Im Februar war sie mit ihrer Familie in ein Donauwörther Mietshaus gezogen. Zuvor hatte die Frau in Mittelfranken gelebt – und das Tier unter Leinen- und Maulkorbzwang halten dürfen, obwohl die Bayerische Kampfhundeverordnung Pitbulls in die Gefahrenkategorie eins einordnet: Das heißt, ihre Gefährlichkeit wird zumindest laut Gesetz „unwiderleglich vermutet“.
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