Monheimer Stadtrat stimmte geschlossen dafür. Landwirtschaftliche Betriebe müssen mit mehr Kosten rechnen, bei Mehrfamilienhäusern sinkt die Abgabe

Monheim In der Stadt Monheim gilt nun eine neue, die sogenannte „gesplittete“, Abwassergebühr. Dies beschloss der Stadtrat in seiner letzten Sitzung des Jahres. Für Grundstücksbesitzer hat dies kostenmäßig unterschiedliche Folgen. „Intensiv“ hatte sich bereits der Finanzausschuss mit der neuen Gebühr befasst, berichtete Bürgermeister Anton Ferber. Durch die Änderung in eine gesplittete Gebühr seien einige „kalkulatorische Änderungen“ nötig geworden, so Gerhard Leinfelder, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft. Für die meisten Grundstücksbesitzer würde sich aber nichts entscheidend ändern. Leinfelder zeigte auf, dass sich die bisherige Einleitungsgebühr für Schmutzwasser von 2,88 Euro pro Quadratmeter auf 2,41 Euro verringert. Die neu hinzugekommene Niederschlagswassergebühr beträgt 0,09 Euro pro Quadratmeter.
Beispielrechnungen zeigen Veränderungen auf
Ihm sei keine Kommune in der Region bekannt, unterstrich Leinfelder, in der diese neue Gebühr bereits eingeführt wurde und unter 0,10 Euro liegt. Er zeigte auch einige Beispielrechnungen, wie sich der Beitrag verändert. So können Besitzer eines durchschnittlichen Grundstücks in einem Bau-/Wohngebiet mit einer Entlastung von rund 30 Euro rechnen. Landwirtschaftliche Betriebe müssten aufgrund ihrer Größe dagegen mit etwa 30 Euro Mehrkosten rechnen.
Bei Mehrfamilienhäusern dürfte die durchschnittliche Gebühr sogar deutlich um rund 175 Euro sinken. „In die andere Richtung“, informierte Leinfelder, geht es dagegen in Gewerbegebieten. „Hier schlagen die versiegelten Flächen zu Buche.“ Auf die Betriebe kommen – durchschnittlich gerechnet – etwa 400 Euro Mehrkosten zu. Im Innenstadtbereich ändert sich fast nichts. Die Ratsmitglieder nahmen die neue Gebührensatzung einstimmig an.
Gremium sieht keinen Überarbeitungsbedarf
Behandelt wurde auch die Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Biogasanlage Rehau. Landschaftsarchitektin Cornelia Sing (Mertingen) stellte die Entwürfe vor. Kernpunkt der Änderung ist ein benötigter Gasspeicher. Da sich der Geltungsbereich ändert, ist auch eine Satzungsänderung nötig. Sing betonte, dass die festgelegte Leistungsfähigkeit von 1,2 Megawatt nicht erhöht werde. Da sich durch die Erweiterung nichts Entscheidendes ändere, sah Gerhard Leinfelder von der VG „keinen Überarbeitungsbedarf“. Das Gremium stimmte den Plänen geschlossen zu. (unf)
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