Auf Friedhöfen im Raum Monheim hat ein Bestatter offenbar über Jahre hinweg Gräber nicht ordnungsgemäß ausgehoben. Das Nachfolge-Unternehmen, das die Stadt 2008 unter Vertrag nahm, stößt bei neuerlichen Beerdigungen in Familiengräbern immer wieder auf Särge, die nicht tief genug in der Erde liegen. Die Angelegenheit droht zu einer unendlichen Geschichte zu werden - unter anderem, weil niemand weiß, wie viele solche Fälle noch aufkommen.
Die Angelegenheit beschäftigt aber auch fast schon regelmäßig Polizei und Justiz. Mehrere Verfahren sind abgeschlossen, andere laufen noch. Der Bestatter, der mehrere Jahrzehnte im Dienst der Stadt tätig war, ist bislang praktisch ungeschoren davongekommen. Drei strafrechtliche Verfahren hat das Amtsgericht Nördlingen eingestellt und eine Klage der Stadt Monheim auf Schadensersatz hat das Verwaltungsgericht Augsburg nun abgewiesen. Grund: Die Fälle sind verjährt.
Über das Problem spricht auf dem Jura niemand gerne. "Das ist eine heikle Geschichte", sagte der Monheimer Bürgermeister Anton Ferber unserer Zeitung bereits Ende 2008. Damals hatte sich schon in rund einem halben Dutzend Fällen herausgestellt, dass sogenannte Tiefengräber nicht auf die erforderlichen 2,40 Meter ausgehoben worden waren.
In einem Stadtteil stießen die Totengräber im Sommer 2008 in derart geringer Tiefe auf einen Sarg, dass der darüber liegende Leichnam nur noch etwa 40 Zentimeter unter der Oberfläche bestattet werden konnte. Auf Anordnung des Landratsamts wurden die beiden Toten zunächst exhumiert und dann in dem tiefer ausgehobenen Grab wieder bestattet.
Die Kosten dafür übernahm in diesem und einem ähnlichen Fall die Kommune. Die wollte sich das Geld - gut 1400 Euro - von dem Unternehmer über eine Schadensersatzklage zurückholen. Vor dem Verwaltungsgericht (VG) blitzte die Stadt jedoch ab. Die Richter stellten laut VG-Sprecher Richard Wiedemann fest, dass die Kommune zwar "in der Sache Recht hat", allerdings greife hier das Werk- und nicht - wie von der Stadt angeführt - das Dienstvertragsrecht. Bei Werkverträgen gelte für alle Vorgänge, die sich vor dem Jahr 2002 abspielten, das alte Schuldrecht. Soll heißen: Schon nach einem Jahr ist kein Schadensersatz mehr möglich. Die Gräber datierten aber bereits aus den Jahren 1991 beziehungsweise 1998.
"Ich bin nicht ganz der Meinung, dass damit alles erledigt ist", erklärt Bürgermeister Ferber nun dazu. Der Stadtrat müsse entscheiden, ob die Kommune das Urteil akzeptiert oder in Berufung geht.
Auf strafrechtlicher Ebene versuchte die Stadt, dem Bestatter mit Betrugsanzeigen beizukommen. Zwei Verfahren wurden glatt eingestellt. Bei einer dritten Anzeige - diese bezog sich auf ein Begräbnis im Januar 2006 - zog das Amtsgericht gegen eine relativ geringe Geldauflage einen Schlussstrich. Der Schaden war hier mit gut 70 Euro recht gering gewesen - wie bei den meisten anderen bisher aufgedeckten Unregelmäßigkeiten auf den Friedhöfen in der Monheimer Gegend.
Die Stadt versuche stets, eine einvernehmliche Lösung mit den Angehörigen zu finden, schildert Ferber. Zum Beispiel auf die Weise, dass der zweite Leichnam nicht über, sondern neben den ersten Sarg komme. Der Imageschaden sei freilich gewaltig, ist in Monheim von verschiedener Seite zu hören. Das sieht Bürgermeister Georg Schnell aus Tagmersheim ebenfalls so. Auch dort wurde ein von jenem Bestatter zu niedrig im Boden versenkter Sarg entdeckt.
Die Gemeinde zeigte den Mann wegen Betrugs an. "Wir werden das bei jedem solchen Fall machen", kündigt Schnell an. Der hält das Vorgehen des Bestatters für besonders ärgerlich: "Die Pietät sollte in diesem Gewerbe doch an oberster Stelle stehen." Für die Angehörigen sei es sehr unangenehm, bei einem Sterbefall sich auch noch mit solchen Dingen auseinandersetzen zu müssen.
Die Bürgermeister befürchten, dass in den kommenden Jahren weitere Schwierigkeiten dieser Art auftreten. "Das Thema wird uns nicht so schnell in Ruhe lassen", glaubt Anton Ferber. Sein Tagmersheimer Amtskollege beschreibt die Situation so: "Man hofft vor jeder Bestattung, dass es gut geht." (wwi)