Schlacke: „Kurswechsel“ des Gerichts?
Eigentlich hätte es nächste Woche ein Urteil über die Nordzufahrt zur Deponie Holzheim geben sollen. Der Termin wurde allerdings abgesetzt. Warum das der Anwalt der Gemeinde als positives Signal deutet
Dass dieser Termin am 30. Juni vor dem Landgericht Augsburg abgesetzt wurde, stört Josef Geislinger nicht. Ganz im Gegenteil: Der Jurist ist darüber sogar sehr erfreut – und das nicht, weil er sich die Anfahrt aus München sparen kann. Geislinger vertritt die Gemeinde Holzheim im seit Ende der 1990er Jahre andauernden Streit mit den Lech-Stahlwerken (LSW), bei dem es um eine geplante Deponie für Elektroofenschlacke in Holzheim geht. „Das Gericht hatte vor, uns am kommenden Mittwoch antragsgemäß zu verurteilen. Das ist jetzt nicht mehr der Fall“, sagt Geislinger.
Rückblick: Mitte April standen sich die Gemeinde und das Unternehmen aus Herbertshofen (Kreis Augsburg) schon einmal vor dem Landgericht gegenüber. Die LSW hatten auf Abschluss einer Sondernutzungsvereinbarung für die sogenannte Nordzufahrt zum Deponiegelände geklagt. Gleich zu Beginn der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Harald Meyer damals erklärt, die Kammer tendiere dazu, der Klage des Unternehmens stattzugeben und Holzheim zur Unterzeichnung des Vertrags zu verpflichten. Im weiteren Verlauf appellierte Meyer dann aber an die Kompromissbereitschaft beider Seiten. Konkret fragte er, ob man sich nicht auf die Westzufahrt – diese wird von der Gemeinde bevorzugt, während die LSW lieber von Norden her auf das Areal fahren würden – verständigen könne. Kommt hierzu keine außergerichtliche Einigung zustande, wollte das Landgericht am 30. Juni sein Urteil zur Nordzufahrt sprechen.
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