Sexueller Missbrauch ist für den Angeklagten "kindliche Blödelei"
Ein 34-Jähriger aus dem südlichen Landkreis steht vor Gericht. Er hatte seiner Stieftochter mehrfach an die Brust gefasst. Auch seine Erziehungsmethoden waren brutal.
Das Schlucken ist deutlich sichtbar. In einer gleichmäßigen Bewegung gleitet der Kehlkopf nach vorne und wieder zurück. Unsicher dreht sich der 34-Jährige zu seinem Anwalt um, der mit dem Kopf schüttelt. Mit jetzt sichererem Gesichtsausdruck wendet er sich wieder an den Richter: „Es ist alles gesagt.“
Der ansonsten gefasste Angeklagte kommt lediglich am Ende der Verhandlung, in der er sich wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter verantworten musste, kurz ins Stocken. Die Möglichkeit, vor der Urteilsfindung selbst noch abschließende Worte vorzutragen, möchte der Mann aus dem südlichen Landkreis Donau-Ries nach kurzer Bedenkzeit nicht wahrnehmen.
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