Teure Rechnung für Kauf von Gerät für Waffe
Gericht verurteilt jungen Mann
Ein junger Mann aus dem Lechgebiet hat sich über das Internet eine Laser-Zieleinrichtung für seine Soft-Air-Waffe bestellt – und dafür nun vom Amtsgericht in Nördlingen eine teure „Rechnung“ bekommen. Grund: Das Anbauteil, das der 19-Jährige im Ausland orderte, gilt in der Bundesrepublik als verbotener Gegenstand. Deshalb verstieß der Käufer gegen das Waffengesetz.
Das illegale Geschäft flog auf, weil der Zoll das Päckchen kontrollierte – und erkannte, dass die Zieleinrichtung für die Waffe, mit der Plastikkugeln verschossen werden, nicht erlaubt ist. Es folgten eine Strafanzeige und der Prozess vor Jugendrichter Gerhard Schamann. Der Angeklagte war geständig. Er sagte, er habe nicht gedacht, dass seine Bestellung in diesem Ausmaß strafbar wäre.
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