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Verkehr
15.10.2014

Unfallflucht: Wer richtig reagiert, kann eine harte Strafe vermeiden

Ob Blechschaden oder umgefahrenes Schild – wer nach einem Unfall einfach weiterfährt, gilt nach Pragraf142 Strafgesetzbuch als Unfallflüchtiger. Die Kriminaltechnik (oben rechts) ermittelt fast 40 Prozent der Schuldigen. Wenn der Schaden hoch ist oder gar Personen verletzt sind, gibt es eine hohe Strafe.

Wer ein fremdes Auto beschädigt oder gar Personen verletzt und sich davon macht, begeht Unfallflucht. Nur wer richtig reagiert, kann harte Strafen vermeiden.

Es ist Donnerstagabend, als ein Zwölfjähriger vom Sportplatz in Bäumenheim mit dem Rad nach Hause fahren will. Ein anderer Radfahrer kommt ihm ohne Licht entgegen, stößt mit dem Buben zusammen, der heftig stürzt. Doch der Unbekannte, der auf etwa 50 Jahre geschätzt wird und einen Vollbart trug, fährt einfach weiter. Der Zwölfjähriger verletzt sich schwer am Arm, so dass er sogar operiert werden muss.

Der Zusammenstoß passierte vergangene Woche und ist doch ein klassischer Fall von Unfallflucht. Gut 240 Fälle dieses Deliktes beschäftigen die Polizei pro Jahr, meist geht es allerdings nur um Blechschaden. „Dass Personen verletzt werden, ist eher selten“, sagt Hauptkommissar Magnus Kastenhofer. 14 Fälle von Unfallflucht mit Verletzen wurden im vergangenen Jahr im Bereich der Dienststelle Donauwörth registriert. Sollte der Unfallfahrer ermittelt werden, könnte ihn nicht nur eine hohe Geldbuße erwarten, sondern auch der Führerschein genommen werden. Je nach Einschätzung des Gerichts droht aber auch eine Freiheitsstrafe. Das Grundprinzip Unfallflucht ist aber stets gleich: Ein Autofahrer oder Radfahrer beschädigt ein Fahrzeug oder Verkehrsschild und macht sich davon. Der Verursacher hofft darauf, dass er ungeschoren davon kommt. „Dabei ist jeder versichert und für den Geschädigten ist es einfach extrem ärgerlich“, sagt Kastenhofer.

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