Urteil: Zwilling muss wohl zurück
Das Verwaltungsgericht weist die Klage von Saber Qurbani aus Donauwörth ab. Wie es für den Afghanen nun weitergeht
Saber Qurbani muss wohl zurück nach Afghanistan – das resultiert aus dem Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichtes. Der Asylbewerber aus Donauwörth, der im Januar 2015 in die Bundesrepublik gekommen war, klagte, da er vom Bundesamt für Migration (Bamf) nicht als Flüchtling anerkannt worden war. Auch subsidiärer Schutz war Qurbani nicht gewährt worden. Schlagzeilen machte der Fall, weil Qurbanis Zwillingsschwester Lina in Deutschland bleiben darf, während ihr Bruder jedoch abschoben werden soll.
Am vergangenen Freitag hatte die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg stattgefunden (wir berichteten), nun gab es das Urteil, in dem das Gericht die Klage abwies. Qurbani habe eine politische Verfolgung nicht glaubhaft gemacht. „Zudem droht ihm kein ernsthafter Schaden bei einer Rückkehr“, heiß es in der Urteilsbegründung. Daher – und mit Blick auf die allgemeine Sicherheitslage in Afghanistan – bestehe kein nationales Abschiebungsverbot. Obwohl Qurbani ohne Anwalt zum Gerichtstermin erschienen war, weil dieser telefonisch nicht erreichbar war, hatte er versuchte, Richter Jörg Singer davon zu überzeugen, dass an eine sichere Zukunft in Afghanistan nicht zu denken sei. Allerdings hatten Qurbani und seine Zwillingsschwester widersprüchliche Angaben beim Bamf über den Zeitpunkt und die Gründe der Flucht gemacht.
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