Wenn die Straße richtig teuer wird
Ausbau kann Grundbesitzer teuer zu stehen kommen: Dann, wenn die Kommune Geld fordert. Das ist aber nicht überall der Fall.
Empörung kann in der Tat vorprogrammiert sein. Dann etwa, wenn bei einem Hausbesitzer ein amtlicher Bescheid ins Haus flattert, auf dem er zur Zahlung eines hohen Geldbetrages aufgefordert wird. Einige Tausend bis hin zu 20000 Euro und mehr – je nach Zustand und Art einer Straße sollen Kommunen laut Gesetz im Falle des Ausbaus die Grundstückseigentümer zur Kasse bitten. Die Verordnung, welche mit dem Wortungetüm „Straßenausbaubeitragssatzung“ bezeichnet wird, wurde dennoch nicht von jeder Gemeinde im Kreis Donau-Ries eingeführt. Andere wiederum pochen darauf. Und wiederum andere schauen verwundert in Richtung München: Dort wurden jene für den Bürger bisweilen teuren Beiträge zum Straßenausbau kürzlich wieder abgeschafft.
Denkbar knapp war das Ergebnis im Stadtrat von Rain im März 2013, als die finanzielle Beteiligung der Grundbesitzer am Straßenausbau beschlossen wurde. Mit der Mehrheit von einer Stimme kam man der sogenannten „Soll-Bestimmung“ aus dem Kommunalabgabengesetz (KAG) des Freistaats nach. Bürgermeister Gerhard Martin spricht sachlich, wenn er seine Haltung zu diesen Beiträgen erläutert: „Es ist weniger eine Frage der Möglichkeiten, die wir als Kommune haben, als eine Frage der rechtlichen Bindung.“ Bislang hatte man in Rain zwar noch keinen Abrechnungsfall – der stehe jetzt aber mit der Sanierung der Schlossstraße an. 100000 Euro gelte es, auf die anliegenden Grundstückseigentümer umzulegen. Die Begeisterung wird sich bei diesen in Grenzen halten.
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