Wer seinen Garten gießt, muss zahlen
Gießwasser landet nicht im Kanal, doch trotzdem müssen Bürger dafür Abwassergebühren zahlen. Wie viel, ist im Landkreis extrem unterschiedlich
Während der heißen Tage gehört das Gartengießen zur täglichen Pflicht. Doch es macht durchaus einen Unterschied, wo im Landkreis der Wasserhahn aufgedreht wird. Denn während Bürger der Gemeinde Bäumenheim für Gartenwasser keine Abwassergebühr zahlen müssen, gilt diese Regelung für andere Kommunen bei Weitem nicht. Denn sie haben unterschiedliche Satzungen zu Abwassergebühren bei der Gartenbewässerung.
Alfred Marb, Kämmerer der Stadt Rain, erklärt, dass jeder Gartenbesitzer Abwassergebühren für mindestens 20 Kubikmeter Wasser pro Jahr zahlen muss. Nur über dieser Bagatellgrenze liegende Wassermengen, die nachweislich nicht in die Kanalisation gelangen, bleiben gebührenfrei. Das heißt, der Hausbesitzer muss sich an den Wasserhahn einen extra Nebenstellenzähler montieren lassen, um zu belegen, wie viel Wasser er in seinem Garten ausbringt. „Vielen Bürgern ist das aber zu umständlich, denn der Zähler muss im Winter abgebaut werden, sonst geht er kaputt“, sagt Marb. Nachdem ein Zähler an die 100 Euro kostet, ist zu überlegen, ob sich der Aufwand lohnt. Der Kubikmeter Abwasser wird derzeit mit 1,30 Euro berechnet. Das könnte sich allerdings bald ändern, denn die Stadt Rain will die Abwassersatzung ändern. Die Bagatellgrenze soll heruntergesetzt, aber die Gebühren möglicherweise erhöht werden.
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