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Donauwörth/Nördlingen
24.06.2016

Wie ein „klassischer Betrüger“ ein Auto kauft

Das Schöffengericht in Nördlingen hat einen Mann verurteilt, der sich im Raum Donauwörth ein Auto ergaunert hat.
Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

Schöffengericht verurteilt 69-Jährigen wegen Betrugs. Ein Kfz-Händler im Raum Donauwörth war sein Opfer. 

Nicht jeder, der sich ein neues Auto kaufen will, hat das nötige Geld dazu. Dennoch gibt es einige Wege, um an einen fahrbaren Untersatz zu kommen. Man kann einen älteren, gebrauchten Wagen erwerben. Oder – wenn es doch ein fabrikneuer Pkw sein soll – in Raten zahlen. Ein Mann aus dem Landkreis Günzburg hat bei einem Autohändler in einem Ort bei Donauwörth einen schicken Kleinwagen erstanden. Kaufpreis: 17600 Euro. Der Rentner zahlte 1700 Euro bar an. Den Rest, so wurde im Kaufvertrag vereinbart, sollte er ein paar Monate später begleichen. Der Besitzer des Betriebs ließ sich darauf ein – auch, weil der Kunde „gut reden“ konnte und „ein gutes Auftreten“ hatte. Doch in Wirklichkeit konnte sich der ergraute Herr das Fahrzeug überhaupt nicht leisten.

Der Händler war schlichtweg an einen „klassischen Betrüger“ geraten, stellte nun Vorsitzender Richter Helmut Beyschlag bei einem Prozess vor dem Schöffengericht in Nördlingen fest. Der geprellte Autohaus-Betreiber ließ sich nach Ablauf der Zahlfrist Anfang 2015 von dem 69-Jährigen zunächst noch vertrösten. Der kündigte an, er würde in naher Zukunft einen großen Geldbetrag aus einem Schadenersatz-Verfahren erhalten. Doch wieder zahlte er nicht. Dann kam der säumige Zahler persönlich im Betrieb vorbei, um „heute alles zu regeln“, wie er angekündigt hatte. Das sah so aus: Er zog ein T-Shirt mit der Aufschrift „Ich bin Kuh“ aus der Tasche und behauptete, dieses würde sich in München glänzend verkaufen lassen und er würde damit viel Geld machen.

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