Windräder dürfen gebaut werden
Verwaltungsgericht weist Klagen der Gemeinden Holzheim und Baar ab.
Die drei in der Nähe des Holzheimer Ortsteils Riedheim geplanten Windenergieanlagen können gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am Freitag die Klagen der Gemeinden Holzheim und Baar abgewiesen.
Das Landratsamt Donau-Ries hatte die Genehmigung mit Bescheid vom 19. November 2014 und damit kurz vor In-Kraft-Treten der sogenannten 10H-Regelung erteilt, wonach Windräder grundsätzlich einen Mindestabstand vom zehnfachen ihrer Höhe zur nächstgelegenen Wohnbebauung einhalten müssen. Die Klage Holzheims ist laut Pressemitteilung des Gerichts bereits unzulässig, weil die Windräder im Bereich eines der Gebiete lägen, die die Gemeinde selbst für solche Vorhaben ausgewiesen habe. Zudem habe sie das nötige Einvernehmen nicht rechtzeitig versagt. Zwar habe sie zu dem Vorhaben einen Gemeinderatsbeschluss gefasst. Dieser lasse jedoch nicht ausreichend erkennen, dass damit das Vorhaben abgelehnt werden solle.
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