Zwölf Stämme: Eine Aussteigerin (28) packt vor Gericht aus
Eine Aussteigerin beschreibt vor Gericht die Rutenschläge als kollektive Praxis der Sekte Zwölf Stämme. Sie erhält eine Bewährungsstrafe. Während der Verhandlung gibt es Zwischenrufe.
„Die Bewährungsstrafe soll wie ein Damoklesschwert über Ihnen hängen“, sagt Staatsanwalt Christian Grimmeisen zu der 28-jährigen Frau auf der Anklagebank. Sie hat gerade gestanden, bei den Zwölf Stämmen ihren damals sechsjährigen Sohn mit der Rute geschlagen zu haben. Das zeigen auch die als Beweis vorgeführten Aufnahmen. „Mir sträuben sich alle Haare, mein Einverständnis zu geben, dieses dubiose Video auszuwerten“, sagt Aurelia Pelka, die Anwältin der 28-jährigen Frau.
Aber sie stimmt zu, denn das Video zeigt, wie ihre Mandantin das Kind nur drei Mal mit einer kleinen Rute leicht auf die Hand klopft – „rituell“, nennt es der Staatsanwalt. Und der Vorsitzende Jugendrichter Gerhard Schamann bestätigt: „Ich sehe auf dem Video, dass Sie es nicht gern getan haben.“
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