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  3. Zwölf Stämme: Zwölf Stämme: Eltern erhalten Sorgerecht für zwei Teenager zurück

Zwölf Stämme
22.06.2015

Zwölf Stämme: Eltern erhalten Sorgerecht für zwei Teenager zurück

"Zwölf Stämme"-Eltern erhalten das Sorgerecht für zwei Jugendliche zurück.
Foto: Daniel Karmann (dpa)

Das Amtsgericht Nördlingen hat die Sorgerechtsverfahren für zwei Jugendliche der "Zwölf Stämme" eingestellt. Das Sorgerecht liegt jetzt wieder komplett bei den Eltern.

Das Amtsgericht Nördlingen hat die Sorgerechtsverfahren für einen 16-jährigen Jungen und ein 17-jähriges Mädchen aus der Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme" eingestellt. Wie der Anwalt der Gemeinschaft, Michael Langhans, am Montag in Donauwörth mitteilte, würden die beiden "nach fast zwei Jahren des Wartens" nun vollkommen aus staatlicher Obhut entlassen. Die Jugendlichen hätten nach der Inobhutnahme von rund 30 Sekten-Kindern im September 2013 bereits Ende 2013 wieder zu ihren Eltern zurückgedurft - allerdings blieben Teile des Sorgerechtes seither in den Händen des Jugendamtes. Dies sei nun ebenfalls vorbei.

Auslöser für die Entscheidung des Familiengerichtes seien die Ergebnisse von psychologischen Sachverständigengutachten gewesen, teilte der Anwalt weiter mit. Das Amtsgericht Nördlingen habe die Entscheidung 18 Monate lang verschleppt und eine psychologische Begutachtung angeordnet, obwohl schon am Tag der Inobhutnahme festgestanden habe, "dass bei den Teenagern keinerlei körperlicher Schaden vorlag". Sie seien nur mitgenommen worden, weil ihre Eltern Mitglieder der "Zwölf Stämme" seien, sagte der Jurist. Die Verzögerungen durch das Gericht müssten "gegebenenfalls in Amtshaftungsverfahren geklärt werden".

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