Zwölf Stämme dürfen Schule nicht weiterführen
Bayerisches Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung der Regierung von Schwaben
Augsburg/Klosterzimmern Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg bleibt bei seiner Entscheidung, dass die Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme“ weiterhin keinen Schulbetrieb mehr aufrecht erhalten dürfen. Damit hat das Gericht einen Eilantrag der Glaubensgemeinschaft abgelehnt. Diese wollten erreichen, dass die Schließung der Schule nicht sofort umgesetzt wird.
Nach langen Auseinandersetzungen um die Schulpflicht von Kindern der Angehörigen der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ gründeten diese im Jahr 2006 einen Verein als Träger einer Ergänzungsschule. Derartige Schulen sind nicht genehmigungspflichtig, sondern nur der Schulaufsicht anzuzeigen. Da die Schule eine ausgebildete Lehrkraft nachweisen konnte, stellte das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst fest, dass an der Schule die Schulpflicht erfüllt werden könne. Für das Schuljahr 2013/2014 konnte die Schule keine ausgebildete Lehrkraft mehr vorweisen. Auch wurde mittlerweile den Eltern der meisten Kinder und Jugendlichen das Sorgerecht entzogen. Die in Pflegefamilien oder Heimen untergebrachten Kinder und Jugendlichen besuchen derzeit öffentliche Schulen.
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