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Nach dem Urteil gegen den Mörder des Augsburger Polizisten Mathias Vieth: Wie geht es weiter mit Rudolf Rebarczyk? Und gibt es einen neuen Prozess gegen seinen Bruder?
„Er hat sich für den Weg eines Berufsverbrechers entschieden. Das ist sein Lebensentwurf.“ Der Vorsitzende des Augsburger Schwurgerichts, Christoph Wiesner, hat deutliche Worte über Rudolf Rebarczyk gewählt. Und ebenso deutlich ist das Urteil ausgefallen: Der Polizistenmörder soll für immer hinter Gitter. Was heißt das konkret? Wie geht es weiter? Und was passiert mit dem älteren Bruder Raimund M.? Die Antworten:
Wie geht es nach dem Urteil weiter mit Rudolf Rebarczyk?
Das Urteil lautet lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung. In der Praxis bedeutet dies, dass der 58-jährige Rebarczyk nie mehr freikommt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger haben Revision angekündigt. Sollte der Bundesgerichtshof (BGH) diese annehmen, hat er vielfältige Entscheidungsmöglichkeiten: Er kann das Urteil komplett bestätigen oder aufheben.
Die Bundesrichter können aber auch einzelne Teile herausnehmen. Rechtlich am problematischsten ist die Sicherungsverwahrung. Die Strafsenate am BGH sind sich derzeit nicht einig, ob es nach der Reform der Sicherungsverwahrung noch zulässig ist, gleichzeitig lebenslänglich und Verwahrung zu verhängen. Die Augsburger Richter haben bei ihrem Urteil einen Ermessensspielraum genutzt. Wie Karlsruhe in dieser Frage entscheidet, ist nicht absehbar. Klar ist aber: Auch wenn die Sicherungsverwahrung aufgehoben wird, dürfte Rebarczyk mindestens für 25 bis 30 Jahre im Gefängnis bleiben.
In welches Gefängnis kommt Rebarczyk?
Derzeit sitzt er noch in der Justizvollzugsanstalt Landshut. Spätestens mit Rechtskraft des Urteils – wahrscheinlich schon früher – wird er wieder nach Straubing verlegt, Bayerns Hochsicherheitsknast für Schwerverbrecher. So sieht es der Vollstreckungsplan vor. Dort war er auch nach seinem ersten Polizistenmord 1975 eingesessen, bis er im August 1990 bei einer „Knastrevolte“ mit anderen Gefangenen auf das JVA-Dach stieg. Nach dem Vorfall kam er nach Bruchsal.
Wie geht es im Verfahren gegen den Bruder Raimund M. weiter?
Hinter den Kulissen wird zurzeit um eine Neuauflage des Prozesses gegen Raimund M. gerungen. Der 60-Jährige, der nach der Hochzeit den Namen seiner Frau angenommen hat, leidet an Parkinson. Wie schwer die Krankheit ausgeprägt ist, bleibt umstritten. Gutachter Ralph-Michael Schulte hat M. für verhandlungsunfähig erklärt. Der Prozess platzte im November. Um neue Erkenntnisse über den Gesundheitszustand zu bekommen, ist geplant, M. für sechs Wochen von seiner Gefängniszelle in Stadelheim in die psychiatrische Klinik in München-Haar zu bringen. Dort soll er beobachtet werden. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 81 der Strafprozessordnung. Doch es gibt Streit um diese Maßnahme.
Kommt es zum neuen Prozess gegen Raimund M.?
Das ist nicht sicher. Das Schwurgericht will ein neues Gutachten über die Frage der Verhandlungsfähigkeit. Erst wenn das vorliegt, kann eine Entscheidung fallen. Aber: Die Termine bis Ende Juli, die das Gericht für einen zweiten Prozess blockiert hat, sind bisher nicht abgesetzt.
Das Gericht hat Raimund M. im Urteil zweifelsfrei als Mittäter genannt. Sind die Richter für einen neuen Prozess befangen?
Auf den ersten Blick könnte das wie eine Vorverurteilung aussehen. Unter Paragraf 24 der Strafprozessordnung ist aber geregelt, dass Richter nicht allein deshalb abgelehnt werden können, weil sie in demselben Fall schon einmal entschieden haben. Knackpunkt ist, dass es eine neue, umfangreiche Beweisaufnahme geben muss. Das hat Richter Wiesner schon angekündigt.
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