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  3. Landtagswahl 2013: Landtagswahl in Bayern: Das müssen Sie zur Wahl wissen

Landtagswahl 2013
23.08.2013

Landtagswahl in Bayern: Das müssen Sie zur Wahl wissen

Am 15. September findet die bayerische Landtagswahl 2013 statt. Wir beantworten im Vorfeld einige Fragen, die sich häufig rund um die Wahl ergeben.
Foto: Fred Schöllhorn

Am 15. September findet in Bayern die Landtagswahl 2013 statt. Termine, Briefwahl, Volksentscheide: Hier die wichtigsten Informationen zur Wahl im Überblick.

Überall in Bayern treffen zurzeit die Wahlbenachrichtigungen ein. Alles was Sie zu den bevorstehenden Wahlen wissen müssen, erfahren Sie hier.

Wann findet die Bayerische Landtagswahl 2013 statt?

Die bayerische Landtagswahl findet am Sonntag, 15. September, statt. Der Landtag wird alle fünf Jahre gewählt.

Die Stimmabgabe ist in den jeweiligen Wahllokalen von 8 bis 18 Uhr möglich.

In welchem Wahllokal man seine Stimme abgeben muss, steht in der Wahlbenachrichtigung, die spätestens drei Wochen vor der Wahl jedem Wahlberechtigten zugesandt werden muss. Um sich bei den Wahlhelfern vor Ort auszuweisen, muss man seinen Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Dort erhält man die Stimmzettel.

Landtagswahl in Bayern: Wer darf wählen?

Rund 9,5 Millionen Bayern dürfen bei den Landtagswahlen 2013 ihre Stimme abgeben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt und deutscher Staatsbürger sein. Zudem müssen sie seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen und im Wählerverzeichnis ihres Wohnortes eingetragen sein. Ein Gericht darf ihnen zudem nicht das Wahlrecht entzogen haben.

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Wer wird gewählt?

Es werden die Abgeordneten des Bayerischen Landtages gewählt. 180 Abgeordneten-Sitze sind zu vergeben. 90 Sitze stehen den Direktkandidaten der Parteien aus den Stimmkreisen zur Verfügung. Weitere 90 Sitze entfallen auf die Listenkandidaten der Parteien.

Es gibt in Bayern 90 Stimm- und sieben Wahlkreise. Die Wahlkreise entsprechen von der Aufteilung her den sieben bayerischen Bezirken. Schwaben stellt 26 Abgeordnete, Oberbayern 60, Niederbayern 18, Oberpfalz und Oberfranken 16, Mittelfranken 24 und Unterfranken 20. Der Anteil der Sitze orientiert sich an der Einwohnerzahl des jeweiligen Bezirks.

In den 90 Stimmkreisen stellen die Parteien jeweils einen Direktkandidaten auf. Die Stimmkreise entsprechen größtenteils den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten. Jeder Stimmkreis soll ungefähr 125.000 Einwohner umfassen. Daher können sich bestimmte Stimmkreise auch über zwei Landkreise beziehungsweise kreisfreie Städte erstrecken. Ein Beispiel dafür ist der Stimmkreis "Augsburg-Land, Dillingen", der den Kreis Dillingen und den nördlichen Teil des Landkreises Augsburg umfasst. In Bayerisch-Schwaben gibt es insgesamt 13 Stimmkreise.

Wen wähle ich mit der Erststimme?

Für die Landtagswahl erhält der Wähler zunächst einen kleinen weißen Stimmzettel mit den Vorschlägen für die Wahl des Stimmkreisabgeordneten. Auf diesem Stimmzettel kreuzt er den Namen des Bewerbers an, den er wählen möchte. Es darf nur ein Bewerber angekreuzt werden.

Direkt gewählt ist, wer die meisten Erststimmen erhalten hat. Allerdings muss die Partei des Kandidaten bayernweit mindestens fünf Prozent aller gültigen Stimmen erhalten.

Wen wähle ich mit der Zweitstimme?

Mit der Zweitstimme wird zusätzlich ein Listenabgeordneter des Wahlkreises gewählt. Also ein Kandidat aus dem jeweiligen Wahlkreis/Bezirk, wie etwa Schwaben oder Oberbayern. Der Wähler erhält dafür einen großen weißen Stimmzettel mit allen Namen der Kandidaten im Wahlkreis, außer den Direktkandidaten seines Stimmkreises. Auch hier darf nur ein Kandidat angekreuzt werden. Kreuzt der Wähler statt eines Bewerbers den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe an, so wird der Stimmzettel dadurch nicht ungültig. Diese Stimme wird dann der jeweiligen Partei gutgeschrieben und fließt damit in die Sitzverteilung im Landtag mit ein.

Anders als bei der Bundestagswahl werden Erst- und Zweitstimmen bei der Sitzverteilung im Landtag gleichwertig berücksichtigt. Die Zweitstimmen bestimmen zugleich zusammen mit den Erststimmen die Reihenfolge der Gewählten und der Listennachfolger einer Wahlkreisliste.

Im September sind die Bundestagswahlen. Es heißt, viele Erstwähler wissen darüber nur sehr wenig. Wir haben nachgefragt, ob das wirklich so ist.

Was sind Überhangmandate?

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Wahlkreis mehr Direktmandate gewinnt, als ihr anhand des Gesamtstimmenanteils zustehen würde. Wenn eine Partei Überhangmandate erhält, können die anderen Parteien Ausgleichsmandate bekommen, um die proportionale Sitzverteilung im Landtag zu gewährleisten.

Welche Wahlen und Abstimmungen finden am 15. September noch statt?

Neben der Landtagswahl 2013 in Bayern finden am selben Tag noch die Wahlen zu den sieben bayerischen Bezirkstagen statt. Der Bezirkstag von Schwaben verfügt über 26, der von Oberbayern über 60 Sitze für ehrenamtliche Bezirksräte. Aufgrund möglicher Überhangmandate können es auch mehr Parlamentarier werden, wie derzeit in Oberbayern, wo vor fünf Jahren letztendlich 68 Bezirksräte gewählt wurden.

Die Bezirksräte werden nach den gleichen Regeln gewählt, wie die Abgeordneten bei der Landtagswahl. Auch hier stimmt man für Direkt- und Listenkandidaten ab. Dazu erhält der Wahlberechtigte zwei blaue Stimmzettel.

Zudem können die Wähler am 15. September über fünf Volksentscheide abstimmen, mit denen die Bayerische Verfassung geändert werden soll.

Bayern: Welche Volksentscheide finden statt?

Mit dem Volksentscheid 1 soll die Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen für Stadt und Land als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden.

Der Volksentscheid 2 sieht vor, dass die Förderung des Ehrenamtes für das Gemeinwohl als Staatsziel festgelegt wird. Dieses soll sowohl für den Freistaat als auch für die Gemeinden gelten.

Mit Volksentscheid 3 wird die bayerische Staatsregierung verpflichtet, den Landtag über Angelegenheiten der Europäischen Union zu unterrichten. Der Bayerische Landtag kann zudem per Gesetz der Staatsregierung Vorgaben machen, wenn Zuständigkeiten des Freistaats auf die EU übertragen werden sollen. Es soll zudem geregelt werden, dass die bayerische Regierung Stellungnahmen des Landtags zu Vorhaben der EU, welche die Gesetzeszuständigkeiten Bayern unmittelbar betreffen, maßgeblich zu berücksichtigen hat.

Der Volksentscheid 4 dreht sich um die sogenannte "Schuldenbremse", die in die Bayerische Verfassung aufgenommen werden soll. Demnach dürfen ab dem Haushaltsjahr 2020 keine neuen Schulden mehr aufgenommen werden, um den Haushalt auszugleichen. Von diesem Zwang darf nur abgewichen werden, um einer negativen konjunkturellen Entwicklung entgegen zu wirken. Kredite sollen zudem nur bei Naturkatastrophen und anderen außergewöhnlichen Notsituationen zulässig sein, um ein effektives Krisenmanagement zu gewährleisten. Diese Schulden sollen innerhalb eines angemessenen Zeitraums getilgt werden.

Der Volksentscheid 5 sieht vor,den Anspruch der Gemeinden und Gemeindeverbände gegen den Freistaat auf eine angemessene finanzielle Ausstattung in der Verfassung zu verankern. Dieser Anspruch soll von der finanziellen Leistungsfähigkeit Bayerns abhängig sein.

Alle fünf Volksentscheide befinden sich auf einem gemeinsamen Stimmzettel. Die Bürger können den einzelnen Gesetze entweder zustimmen oder ablehnen, indem sie entsprechend das Ja oder Nein ankreuzen. Für die Verfassungsänderung reicht die einfache Mehrheit der Abstimmenden.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Jeder Wahlberechtigte, der in einem Wählerverzeichnis steht, kann einen Antrag auf Briefwahl stellen und somit per Post wählen. Sowohl für die Land- und Bezirkstagswahlen als auch für die Volksentscheide kann per Briefwahl abgestimmt werden.

Der Wahlberechtigte muss dazu einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bei der Gemeinde seines Hauptwohnsitzes stellen. Dieser Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Ihr Antrag muss bis spätestens Freitag, 13. September, auf ihrem jeweiligen Wahlamt eingegangen sein. Der Standort des Wahlamtes wird einem auf dem Rathaus mitgeteilt.

Die Briefwahlunterlagen kann man sich entweder per Post nach Hause oder an das jeweilige Wahlamt schicken lassen und sie dort abholen.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wenn Sie Briefwahl beantragt haben, erhalten Sie für die Landtagswahl einen Wahlschein, zwei Stimmzettel für Erst- und Zweitstimme sowie einen weißen und einen roten Briefumschlag. Die beiden Stimmzettel stecken Sie in den weißen Umschlag. Den verklebten weißen Umschlag stecken Sie zusammen mit dem unterschrieben Wahlschein in den großen roten Umschlag. Diesen schicken Sie per Post an ihr Wahlamt. Für die Bezirkstagswahlen und die Volksentscheide bekommen Sie entsprechende Briefwahlunterlagen zugeschickt.

Bis wann sollte ich meine Briefwahlunterlagen zurückschicken?

Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Samstag, 14. September, auf dem Wahlamt vorliegen. Es ist daher ratsam, den roten Umschlag bis spätestens Donnerstag, 12. September, mit der Post zu verschicken. Briefe die später eingehen, werden bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt. Innerhalb Deutschlands erfolgt die Verschickung des Wahlbriefes portofrei.

Was passiert, wenn ich am Wahltag krank werde? Kann ein Stellvertreter für mich wählen gehen?

Die Bevollmächtigung eines Stellvertreters, der an meiner Stelle an die Wahlurne geht, ist nicht möglich. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wie Werner Kreuzholz, der stellvertretende Landeswahlleiter, gegenüber unserer Zeitung bestätigt. Demnach kann jemand bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahlsonntag, 15. September, bis 15 Uhr Briefwahl beantragen. Ein schriftlich Bevollmächtigter kann die Briefwahlunterlagen für den Erkrankten bei der Gemeinde abholen, damit dieser sie ausfüllen kann. Die Vertrauensperson kann den verschlossenen Wahlbrief bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr bei der Gemeinde abgeben, damit die Stimme des Erkrankten berücksichtigt werden kann.

Wo finde ich Tipps, die mir meine Entscheidung leichter machen?

Das Internetprogramm "Wahl-O-Mat" soll Wählern ihre Entscheidung erleichtern, welcher Partei sie am 15. September ihre Stimme geben. Für die Landtagswahl in Bayern 2013 ist das Programm seit Donnerstag, 22. August, online. Dem Wähler werden dort mehrere Fragen zu seinen politischen Ansichten gestellt und die Antworten mit den Wahlprogrammen der 15 an dem Projekt teilnehmenden Parteien verglichen. Daraus ermittelt der "Wahl-O-Mat", welche Partei am besten zu einem passt. Der Bayerische Jugendring, die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und die Bundeszentrale für politische Bildung haben den "Wahl-O-Mat" zur Bayernwahl auf den Weg gebracht.

Wo gibt es weitere Informationen zur Landtagswahl 2013 in Bayern?

In unserem Wahl-Special erfahren Sie mehr. Ebenso finden Sie hier interessante Informationen: Bayerischer Landtag, Landeswahlleiter, Bundeszentrale für politische Bildung

(mit dpa/lby)

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