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Alles geregelt für Danach?

Der Nachlaß will geregelt sein. Nicht nur mit einem Testament.
Foto: by-studio / Fotolia.com

Das Leben kann ganz schnell vorbei sein. Von einer Sekunde zur anderen. Wer für den Ernstfall vorgesorgt hat, lässt seine Hinterbliebenen nicht ratlos zurück. So ist zum Beispiel sinnvoll, schon beizeiten Bankvollmachten zu erteilen und den Nachlass zu regeln.

Der Gedanke an den eigenen Tod ist nicht schön. Doch das, was man zu Lebzeiten nicht regelt, müssen später die Nachkommen machen. Oft geht das nicht gut. Es kann nicht schaden, für den Todes- und Krankheitsfall rechtzeitig ein paar Dinge zu klären – am besten schriftlich.

Eine Möglichkeit ist, einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Das ist eine Generalvollmacht, die erst dann gilt, wenn die Notsituation eingetreten ist, wenn man dazu nicht mehr in der Lage ist. Sie bezieht sich auf alle Bereiche, in denen es etwas zu regeln gibt wie Behörden, Banken und Ärzte. Sie kann aber auch eingeschränkt werden – etwa für medizinische Fragen (dann bezieht sie sich auf die Patientenverfügung).

Vollmacht fürs Konto

Eine Bankvollmacht ermöglicht Angehörigen den Zugriff auf Konten, beispielsweise bei einem längeren Krankenhausaufenthalt. Der Kontoinhaber muss dafür eine Standardvollmacht ausstellen. Mit einer Bankvollmacht für den Todesfall könnten Angehörige gleich über die Konten des Verstorbenen verfügen. Sie müssten nicht auf den vom Nachlassgericht ausgestellten Erbschein warten. Für beide Vollmachten haben die Kreditinstitute Standardformulare. Schon allein, weil sie keine handschriftlichen Vollmachten akzeptieren.

Die Frage, wer was nach dem Tod erben soll, wird im Testament geregelt. Dazu entschließen sich nur 25 Prozent der Deutschen, kritisiert Prof. Klaus Michael Groll. Keine Regelung zu treffen, sei der „schlimmste Fehler“, der bei der Nachlassregelung passieren kann, so der Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Es erben Personen, die der Erblasser womöglich gar nicht berücksichtigen wollte. Oder es entstehen Erbengemeinschaften: Jeder Miterbe kann die Gemeinschaft sprengen und zum Beispiel die Versteigerung einer Immobilie erzwingen, um sich auszahlen zu lassen.

Stolperfalle Testament

Aber auch wer ein Testament verfasst, kann ungewollt Unheil anrichten – weil er inhaltliche Fehler macht. Formell kann der Nachlass per privatschriftlichem oder notariell beglaubigtem Testament sowie per notariellem Erbvertrag geregelt werden. Vom Erbvertrag rät Groll jedoch ab, weil dieser sich nur rückgängig machen lässt, wenn dem alle Vertragsparteien zustimmen. Ein Testament lässt sich jederzeit vom Verfasser ändern.

Ehepartner verfassen gern ein Ehegatten-Testament, oft in Form des „Berliner Testaments“, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Sie enterben dabei laut Groll ihre Kinder, wodurch diese einen Pflichtteilanspruch erhalten. Dieser ist immer ein Geldanspruch und kann zu Problemen führen, wenn Sohn oder Tochter auf Auszahlung bestehen. Um den Verkauf des Wohnhauses zu vermeiden, in dem Mutter oder Vater weiter leben wollen, empfiehlt Groll, zu Lebzeiten mit den Kindern einen Pflichtteilverzichts-Vertrag zu schließen. Es sollten auch Ersatzerben bestimmt werden, falls die Haupterben verstorben sind. Ansonsten gilt wieder die gesetzliche Erbfolge.

Schenkungen anrechnen

Um Erbschaftsteuer zu sparen, ist die Vermögensübertragung zu Lebzeiten in Mode gekommen. Bei solchen Schenkungen sollte mit dem Beschenkten schriftlich vereinbart werden, dass dies in Anrechnung auf den späteren Pflichtteil erfolgt, erläutert Groll. Und auch hier gibt es Gründe, die trotz des Steuervorteils dagegen sprechen: Oft können es die Eltern gar nicht absehen, welchen Finanzbedarf sie im Alter aufgrund von Pflegebedürftigkeit noch haben werden.

Ist eine Form der Nachlassregelung gefunden, empfiehlt Groll, das Testament beim Nachlassgericht oder Anwalt zu hinterlegen und einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Dieser sei eine neutrale Person und diene als Puffer zwischen den Erben.

Felix Rehwald

Anonyme Gräber sind oftmals nur mit einem Grablicht gekennzeichnet.

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