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Bis zuletzt selbst bestimmen

Patientenverfügung ist gut - mit Vorsorgevollmacht ist sie besser.
Foto: Volker Witt / Fotolia.com

Seit es die Möglichkeit gibt, mit einer Patientenverfügung unnötige lebensverlängernde Maßnahmen im Krankheitsfall abzulehnen, haben sich viele todkranke Menschen dafür entschieden. Doch meist reicht eine Patientenverfügung allein nicht aus. Sinnvollerweise sollte sie mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden.

Eine Patientenverfügung enthält nach den gesetzlichen Bestimmungen konkrete Vorgaben und Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass der Betroffene – etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit – nicht mehr selbst dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Patient trifft Anordnungen

Unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung kann der Patient Anordnungen treffen. Inhaltliche Vorgaben macht das Gesetz dafür nicht. „Da die konkrete Lebenssituation sowie die Vorstellungen eines jeden unterschiedlich sind, macht eine gesetzliche Vorgabe oder gar ein gesetzliches Muster wenig Sinn“, so Rechtsanwalt Alexander Schelhas.

So muss sich der Einzelne ausführliche Gedanken zum Beispiel darüber machen, ob und in welchen Situationen er den Abbruch einer ärztlichen Behandlung tatsächlich wünscht. Die Patientenverfügung kann dann anhand dieser Vorstellungen individuell gestaltet werden.

Betreuer verhindern

„Fast noch wichtiger als eine Patientenverfügung ist jedoch die Vorsorgevollmacht“, gibt Rechtsanwalt Schelhas zu bedenken. „Denn eine Patientenverfügung nutzt wenig, wenn keiner da ist, um ihren Inhalt gegenüber den behandelnden Ärzten zu erklären und notfalls auch durchzusetzen.“ Außerdem sind viele Fälle denkbar, in denen die Patientenverfügung keine Weisungen enthält, jemand aber über das Wohl des Patienten entscheiden muss.

Nicht zuletzt verhindert eine Vorsorgevollmacht auch die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht. Eine solche würde notwendig, wenn ein Volljähriger aufgrund Alters oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen. Wer aber rechtzeitig selbst eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu seinen Bevollmächtigten bestimmt und diese ermächtigt, seine Angelegenheiten für ihn zu besorgen, kann die oft als Bevormundung empfundene Bestellung eines Betreuers vermeiden.

Anonyme Gräber sind oftmals nur mit einem Grablicht gekennzeichnet.

Anonymbestattung