Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Anzeigen
  3. Trauer
  4. Schlechte Nachrichten

ANZEIGE

Schlechte Nachrichten

Traurige Nachrichten am Telefon - jetzt ist die Unterstützung durch Freunde oder Verwandte wichtig.
Foto: Birgit Reitz-Hofmann / Fotolia.com

Die Nachricht, dass ein Angehöriger im Krankenhaus gestorben ist, kann für die Familie überraschend kommen. Meist überwiegt der Impuls, sofort in die Klinik zu fahren, um den Verstorbenen noch einmal zu sehen.

Ist man emotional sehr aufgewühlt, sollte man sich aber besser nicht selbst ans Steuer setzen, warnt die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas. Stattdessen könne man eine vertraute Person fragen, die weniger stark betroffen ist. Müssen viele Menschen vom Tod benachrichtigt werden, bittet man am besten Freunde oder Verwandte, die Anrufe zu übernehmen.

Kinder informieren

Sind minderjährige Kinder in der Familie, sollte besser nicht über deren Kopf hinweg entschieden werden. Am besten ist es, die Kinder mit einfachen Worten über den Todesfall zu informieren und nachzufragen, ob sie gerne mit ins Krankenhaus möchten. In der Regel könnten Kinder das sehr genau einschätzen.

Ruhig nachfragen

Gibt es Dinge, die im ersten Telefongespräch mit dem Krankenhaus vergessen wurden, sollte man sich nicht scheuen, noch einmal anzurufen. Mögliche Fragen können beispielsweise sein: Kann der Verstorbene im Zimmer liegen bleiben, bis die Familie da ist? Kann eine Pflegekraft helfen, wenn man den Verstorbenen selbst waschen und ankleiden möchte? Ist dies der Fall, sollte daran gedacht werden, Kleidungsstücke auszuwählen und mitzunehmen. tmn

Anonyme Gräber sind oftmals nur mit einem Grablicht gekennzeichnet.

Anonymbestattung