Ärger in Eurasburg um eine Gartenhütte
Das Landratsamt hat den Abriss des Schwarzbaus in Eurasburg angeordnet. Der Grundstücksbesitzer beantragt eine nachträgliche Genehmigung und scheitert. Nicht zum ersten Mal
Im frisch renovierten Sitzungssaal tagte nach einer längeren Sitzungspause der Gemeinderat Eurasburg. Wieder einmal erregte der Schwarzbau einer Gartenhütte die Gemüter der Räte. Zum wiederholten Mal musste sich das Gremium nämlich mit dem Antrag eines Grundstücksbesitzers im Baugebiet „Westlich der Schule“ befassen. Und erneut wurde eine nachträgliche Genehmigung einstimmig abgelehnt. Der Grundstücksbesitzer hat dort bereits vor Jahren ohne Genehmigung und entgegen den Vorgaben des Bebauungsplans eine Gartenhütte gebaut, die wegen ihrer Größe und der Grenzbebauung eigentlich genehmigungspflichtig und vor allem nur teilweise genehmigungsfähig wäre.
Mehrfach hatte sich der Gemeinderat in den vergangenen Jahren mit dem Thema beschäftigt. Weil das Landratsamt Aichach-Friedberg nach langem Hin und Her laut Bürgermeister Paul Reithmeir jetzt eine Rückbauverpflichtung und damit den Abriss angeordnet hat, wandte sich der Grundstückbesitzer nochmals an die Gemeinde und wollte den Bau nachträglich legalisieren lassen. Reithmeir: „Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor, die eine Zulässigkeit begründen würden. Der Grundstücksbesitzer hat absichtlich gegen die Regeln verstoßen.“ Einige Gemeinderäte bezeichneten das wiederholte Vorgehen des Gartenhüttenbesitzers als „Dreistigkeit gegenüber Gemeinde und Nachbarn“.
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