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09. Februar 2012 12:19 Uhr

Verkehr in Kissing

Bahnbrücken könnten Gemeinde noch viel Geld kosten

Die DB Netz verklagt die Kommune auf Übernahme der Bauwerke. Seit zwölf Jahren wehrt sich Kissing dagegen wegen Mängel an dem Bauwerk. Nun standen sich die Kontrahenten vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegenüber. Ein Urteil wird im April erwartet

Wegen Mängel an den südlichen Bahnbrücken und Kissing stehen die Gemeinde und die Deutsche Bahn in einem Gerichtsstreit.
Foto: Gemeinde Kissing

Die Gemeinde Kissing droht als Beklagte gegen die DB Netz AG ein weiteres Mal zu unterliegen. Das zeichnete sich bei der jüngsten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg ab. Zwölf Jahre lang wehrt sich Kissing jetzt schon dagegen, die beiden im Jahr 1998 errichteten Bahnbrücken zu übernehmen und eine Ablösesumme in Höhe von gut 25000 Euro zu entrichten. Denn die Bauwerke waren nach Auffassung von Bürgermeister Manfred Wolf und Bauamtsleiter Alfred Schatz (Rechtsbeistand Dr. Christine Reiner, Augsburg) von Beginn an mangelhaft.

Das sieht die Gegenseite anders, die mit Gesamt-Projektleiter Karl Hamberger, Dr. Karsten Schrader und Gwendolyn Weidinger-Schuberth vertreten war. In einem eigenen Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht hatte der zweite vom Gericht bestellte Gutachter klar festgestellt: Die Brücken sind ihrem Alter entsprechend in Ordnung, nachdem sie mit einem Kostenaufwand von der Baufirma Xaver Riebel nachgebessert wurden. Ein erster Gutachter, der ziemlich deutlich die Mängel der Brücken benannt hatte, war angesichts einer Reihe an Befangenheitsanträgen der mit einer ganzen Riege an Rechtsanwälten angetretenen DB Netz AG im Gerichtssaal laut geworden und musste sich als Gutachter verabschieden.

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Die Vorsitzende Richterin schlug angesichts der Komplexität des Sachverhalts vor, zu einem schriftlichen Verfahren überzugehen. Die beiden Parteien sollen bis 15. März versuchen, einen Vergleich zu schließen. Eine gewichtige Rolle spielen die Kosten des Beweissicherungsverfahrens, dessen Streitwert immerhin bei 230000 Euro liegt. Sollte das nicht gelingen, haben beide Parteien bis 1. April Zeit, entsprechende Schriftsätze einzureichen, dann erfolgt das Urteil.

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