Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Friedberg
  3. Natur: Besonderer Schutz für Tiere und Pflanzen

Natur
30.03.2015

Besonderer Schutz für Tiere und Pflanzen

Zu den ersten Frühlingsboten gehört das Leberblümchen (Hepatica nobilis). Diese Art wächst bevorzugt in lichten Wäldern.
Foto: Georg Engelhard

Für die Ausweisung der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete läuft gerade die Feinabstimmung. Grundstücksbesitzer sollen genau aufpassen, rät der Bauernverband. Denn es gibt auch Kritik an dem Vorhaben

Pfeifengraswiesen oder feuchte Hochstaudenfluren – für die meisten sind das wahrscheinlich eher weniger geläufige Begriffe. Im sogenannten FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat), das als Schutz für Pflanzen, Tiere und Lebensraumtypen dient, müssen beispielsweise solche Wiesen und Moore erhalten bleiben. Dafür sind starke Auflagen Voraussetzung. Die geschützten Gebiete weisen eine Gesamtfläche von fast 30 Quadratkilometer in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Neuburg und Pfaffenhofen (gesamt 2283 Quadratkilometer) auf. Nun sollen diese genauer definiert werden.

Um die Abgrenzung dieser Flächen detaillierter ersehen zu können, ist der Maßstab nun von 1:25000 auf 1:5000 geändert worden. So sind natürliche Grenzen wie Böschungen oder Wege genauer ersichtlich. „Jeder Landwirt sollte seine Gebiete auf eine fehlerhafte Flächenabgrenzung und die Erhaltungsziele überprüfen“, rät der Geschäftsführer des Bauernverbands Aichach-Friedberg, Wolfgang Gutmann. Laut Angaben des Geschäftsführers sind die geschützten Flächen zwischen 20 und 600 Meter breit und entlang der Fließgewässer Paar und Ecknach von Süden bis Norden zu finden. Ebenso am Hörgelaugraben bei Rehling und entlang der Lechbrenne nördlich von Augsburg. Gutmanns persönliche Meinung bezüglich der FFH-Gebiete ist jedoch eher kritisch. Diese seien ein Eingriff ins Privateigentum der Landwirte und sollte daher mehr auf freiwilliger Basis und Eigenverantwortung erfolgen. „Die Landwirtschaft steht von Haus aus für den Umweltschutz, sollte dies aber frei entscheiden können“ so der Geschäftsführer.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.