Besonderer Schutz für Tiere und Pflanzen
Für die Ausweisung der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete läuft gerade die Feinabstimmung. Grundstücksbesitzer sollen genau aufpassen, rät der Bauernverband. Denn es gibt auch Kritik an dem Vorhaben
Pfeifengraswiesen oder feuchte Hochstaudenfluren – für die meisten sind das wahrscheinlich eher weniger geläufige Begriffe. Im sogenannten FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat), das als Schutz für Pflanzen, Tiere und Lebensraumtypen dient, müssen beispielsweise solche Wiesen und Moore erhalten bleiben. Dafür sind starke Auflagen Voraussetzung. Die geschützten Gebiete weisen eine Gesamtfläche von fast 30 Quadratkilometer in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Neuburg und Pfaffenhofen (gesamt 2283 Quadratkilometer) auf. Nun sollen diese genauer definiert werden.
Um die Abgrenzung dieser Flächen detaillierter ersehen zu können, ist der Maßstab nun von 1:25000 auf 1:5000 geändert worden. So sind natürliche Grenzen wie Böschungen oder Wege genauer ersichtlich. „Jeder Landwirt sollte seine Gebiete auf eine fehlerhafte Flächenabgrenzung und die Erhaltungsziele überprüfen“, rät der Geschäftsführer des Bauernverbands Aichach-Friedberg, Wolfgang Gutmann. Laut Angaben des Geschäftsführers sind die geschützten Flächen zwischen 20 und 600 Meter breit und entlang der Fließgewässer Paar und Ecknach von Süden bis Norden zu finden. Ebenso am Hörgelaugraben bei Rehling und entlang der Lechbrenne nördlich von Augsburg. Gutmanns persönliche Meinung bezüglich der FFH-Gebiete ist jedoch eher kritisch. Diese seien ein Eingriff ins Privateigentum der Landwirte und sollte daher mehr auf freiwilliger Basis und Eigenverantwortung erfolgen. „Die Landwirtschaft steht von Haus aus für den Umweltschutz, sollte dies aber frei entscheiden können“ so der Geschäftsführer.
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