Damit schneller gebaut werden kann
Der Gesetzgeber will mit einem neuen Paragrafen die Planung erleichtern. Was bringt das in Friedberg?
Mit dem neuen Paragrafen 13b des Baugesetzbuchs hat die Bundesregierung viele Erwartungen geweckt. Friedbergs Baureferent Carlo Haupt berichtete im Planungs- und Umweltausschuss des Stadtrats von Grundstücksbesitzern, die sich von dieser Regelung ein schnelles Baurecht erhoffen. Doch ganz so einfach geht es nicht.
Als „Gesetz zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ sieht der Paragraf 13b gewisse Erleichterungen in der Bauleitplanung vor. So sind keine Umweltprüfung, kein Umweltbericht und keine naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen nötig. Es genügt eine einmalige öffentliche Auslegung des Bebauungsplans, der zudem von den Festlegungen des Flächennutzungsplans abweichen darf. Voraussetzung ist aber, dass neues Wohnbauland geschaffen wird, die Grundfläche der Bebauung weniger als 10000 Quadratmeter beträgt, das Gebiet im Anschluss an bebaute Ortsteile liegt und das Verfahren bis Ende 2019 eingeleitet und bis Ende 2021 abgeschlossen ist.
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