Dasing macht Druck bei Baulücken
Gemeinde sichert sich Vorkaufsrecht
Auf Bauherren in Dasing kommen schärfere Regeln zu, wenn ihr Grundstück eine innerörtliche Baulücke ist. Hier gilt künftig: Gibt es nach fünf Jahren kein bezugsfertiges Haus, erhält die Gemeinde ein Vorkaufsrecht und kann dann einen anderen Bauwerber zum Zuge kommen lassen, der die Lücke tatsächlich schließt. Das sollte zunächst nicht öffentlich behandelt werden, aber die Räte waren bei zwei Gegenstimmen dafür, das Thema in der öffentlichen Sitzung zu diskutieren.
Das noch nicht bebaute Grundstück kann die Gemeinde dann, so die Regelung, für 70 Prozent des Verkehrswerts erwerben. Weiter gilt: Der Bauherr muss den Neubau selbst nutzen, ansonsten wird eine Vertragsstrafe verhängt. Gegen diese Neuregelung stimmte ein Gemeinderat. Hintergrund der Neuregelung: Dasing erwartet, Baugrundstücke zunehmend nur noch innerorts ausweisen zu können. Die Kreisaufsicht werde bald keine neuen Baugebiete mehr genehmigen, solange es in Dasing und den Ortsteilen noch größere Baulücken gibt. Nicht betroffen sind freilich Eigner von innerörtlichen Grundstücken, die dort nicht bauen wollen.
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