Ein Kind fällt durchs Raster
Im Dasinger Kindergarten kann ein von einer Behinderung bedrohter Bub nicht betreut werden. Wie wird es für ihn weitergehen?
Lukas* ist dreieinhalb Jahre alt. Seine Mutter möchte, dass er in den Kindergarten geht. Doch Lukas hat keinen Platz bekommen. Nicht in Dasing, wo die Familie wohnt, und nicht in den umliegenden Orten. Zwar gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der gilt aber nicht für Integrationsplätze. Lukas besucht die Frühförderung, weil ihm eine seelische Behinderung droht. Ein Regelplatz kommt nicht in Frage.
Seine Mutter Margit Golling ärgert sich über die schwierigen Bedingungen für ihr Kind und für sich selbst. Sie fühlt sich ungerecht behandelt und sieht ein gesellschaftliches Problem darin, dass ihr Kind nicht angemessen betreut wird. Zudem hält Golling den politischen Umgang der Gemeinde mit den Kindergärten für falsch. Schließlich biete das neu gebaute Kinderhaus schon jetzt nicht genügend Platz.
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