Freie Fahrt für die Osttangente
Bundestag verabschiedet Bundesfernstraßenplan ohne Veränderungen. Der Abschnitt von Mering bis Königsbrunn wird aber vorerst nicht weiterverfolgt
Der Deutsche Bundestag hat vor wenigen Minuten das Fernstraßenausbaugesetz und damit auch den als Anlage zum Gesetz enthaltenen „Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“ beschlossen. Darin enthalten ist auch die Osttangente Augsburg.
„Mit dem heutigen Beschluss hat der Deutsche Bundestag, die im Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgenommene Dringlichkeitseinstufung bestätigt.“, freuen sich die beiden CSU-Bundestagsabgeordneten Ulrich Lange und Hansjörg Durz. Hiernach sind die Straßenabschnitte zwischen der A 8 bei Derching und der Staatsstraße 2380 bei Mering dem „Vordringlichen Bedarf“ und der Abschnitt zwischen Mering und der B 17 bei Oberottmarshausen dem „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ zugeordnet. „Diese Differenzierung ist aus meiner Sicht der Schlüssel für eine sachgerechte Lösung. Sie stellt eine stimmige Priorisierung dar, die den Beschlüssen der kommunalen Gremien sowie den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort gerecht wird“, erklärt Durz.
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