Geburtshilfe: Geld für Belegärzte beschlossen
Mit 210000 Euro pro Jahr kann der Landkreis die Gynäkologen unterstützen. Das Problem: Das Geld gibt es nur unter einer bestimmten Voraussetzung.
Der Werkausschuss des Landkreises hat am Montag einstimmig beschlossen, die Beiträge für die Haftpflichtversicherung der Belegärzte in der Geburtshilfe der Klinken an der Paar zumindest teilweise zu übernehmen. Ein Betrag von 210000 Euro wird dafür in den Haushalt 2019 eingestellt. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Mediziner das Geld bekommen. Der Beschluss steht unter einem entscheidenden Vorbehalt: Erst wenn die rechtliche Situation „eindeutig geklärt sei“, wird das Gremium die Auszahlung tatsächlich beschließen.
Warum aber sind die rechtlichen Fragen so kritisch? Ein Gutachten des Juristen Hendrik Schneider, das die Kliniken an der Paar gemeinsam mit den Wertachkliniken in Auftrag gegeben hatte, kam zu dem Ergebnis, dass es rechtliche Probleme bereiten könnte, sollte der Landkreis den Ärzten bis zu 30000 Euro ihrer jährlichen Haftpflichtversicherungsbeiträge übernehmen. Das Argument des Juristen: Die Zahlungen könnten gegen das Antikorruptionsgesetz verstoßen. Der Landkreis erhofft sich eine klare Stellungnahme der bayerischen Ministerien für Gesundheit und Justiz. Viele Mitglieder des Werkausschusses äußerten sich skeptisch darüber, dass eine derart eindeutig Aussage tatsächlich kommt.
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