Hühnermast: BI startet zweites Bürgerbegehren
Zulassung des ersten Begehrens scheitert vor Bayerischem Verwaltungsgerichtshof
Ried/Baindlkirch Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München lehnt wie zuvor das Verwaltungsgericht in Augsburg das Bürgerbegehren gegen den geplanten Hühnermastbetrieb in Baindlkirch ab. Laut einer Pressemitteilung lässt sich die Bürgerinitiative zur Erhaltung der Lebensqualität in Ried davon nicht unterkriegen und hat bereits mit der erneuten Sammlung von Unterschriften begonnen. Die Fragestellung des zweiten Bürgerbegehrens greift das auf, was die Richter monierten.
Das Gericht vermisst laut BI ein zureichendes Planungskonzept und kritisiert, dass Festsetzungen – etwa zur baulichen Nutzung – fehlen, weswegen der Inhalt des Begehrens nicht ausreichend bestimmt sei. Eine unzulässige Negativplanung, die das Verwaltungsgericht in Augsburg rügte, greife das Münchner Gericht hier nicht auf. „Letztlich sind alle unsere bisherigen Bemühungen am Unwillen der Gemeinde Ried gescheitert. Sie hätte sich das Begehren ihrer Bürgerinnen und Bürger – wie dies andere verantwortungsvolle Kommunen praktizieren – zu eigen machen können und das auch gedurft. Dann stünden wir heute nicht da, wo wir sind“, so Stephan W. Müller (Sprecher der BI).
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