IS-Unterstützer aus Kissing muss nicht in Haft: Urteil mit Augenmaß
Ein 22-Jähriger aus Kissing, der als Schüler für Terroristen Facebook-Profile angelegt hatte, muss nicht ins Gefängnis. Was unser Kommentator Jörg Heinzle zu dem Urteil sagt.
Es ist ein Urteil mit Augenmaß, das die Richter gegen einen ehemaligen Unterstützer des IS verhängt haben. Die Taten des heute 22-Jährigen aus Kissing (Kreis Aichach-Friedberg) liegen fast drei Jahre zurück. Er führte das Leben eines Jugendlichen – ohne Berufsperspektive, ohne Einkommen, bei den Eltern lebend. Er ließ sich im Internet für den IS begeistern. Seine konkrete Hilfe für die Terroristen – das Erstellen einiger Facebook-Profile im Internet – fiel aber überschaubar aus.
Der 22-Jährige hat sich glaubwürdig vom IS abgewandt. Er will ein „normales Leben“ führen, als Teil dieser Gesellschaft. Das Urteil ist das richtige Signal: Wer glaubwürdig dem Islamismus den Rücken kehrt, soll seine Chance bekommen, sofern seine Schuld nicht zwingend eine Haft erfordert. Ihm mit einem mehrjährigen Gefängnisaufenthalt die Zukunft zu verbauen – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – wäre falsch. Das könnte junge Menschen erst recht in die Fänge von Islamisten treiben.
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