Weil ein Jäger (51) im wahrsten Sinne des Wortes die Grenzen überschritt und einen Rehbock im fremden Jagdgbebiet schoss, stand er jetzt vor Gericht. Von Gerlinde Drexler
Aichach Unter einem "Wildschützen" stellen wir uns was anderes vor. Geschwärztes Gesicht und die Jager im Nacken. Aber auch Weidmänner können wildern. Ganz konkret, wenn sie nachts und während der Schonzeit im westlichen Landkreis einen Rehbock schießen und das Tier auch noch einige Meter im Nachbarrevier steht - Jagdwilderei (siehe Info-Artikel) nennt sich das, und dafür verurteilte Amtsrichterin Nadine Grimm einen Jäger (51) gestern zu einer Geldstrafe in Höhe von 7650 Euro. Die Tatwaffe, ein Drilling, wird außerdem eingezogen.
Gerade noch mal sei er mit einer Geldstrafe davongekommen, machte sie dem 51-Jährigen aus dem Landkreis deutlich. "Als erfahrener Jäger haben Sie genau gewusst, wo das Tier steht", war sich die Richterin sicher. Der Angeklagte selbst gab sich bis zum Schluss der Verhandlung überzeugt, dass er den Bock in seinem Jagdrevier geschossen habe. Obwohl die Zeugenaussagen ein ganz anderes Bild ergeben hatten. Der mutmaßliche "Wilderer" hatte sogar einen größeren Polizei-Einsatz ausgelöst.
Aber der Reihe nach: Es ist 20.30 Uhr am Gründonnerstag. Eine mondhelle Nacht. Der Angeklagte biegt mit dem Jeep auf einen Feldweg in seinem Revier ein und schaltet die Scheinwerfer aus. Um die Tiere nicht zu erschrecken, erklärt er der Richterin. Auch für seine nächtliche Anwesenheit hat er eine Erklärung parat. Von einem Mitjäger habe er von einem kranken Rehbock gehört. Den wollte der 51-Jährige nicht unnötig leiden lassen.
Eine Aussage, die sowohl für die Polizei als auch Staatsanwalt Christian Hanft neu war. Von einem kranken Tier hatte bis dahin niemand etwas gewusst. Vehement bestritt auch die 63-jährige Reviernachbarin des Angeklagten, dass eines der Rehe krank gewesen sei. Sie suchte ihr Revier nach Wildschweinen ab und beobachtete deshalb den ganzen Vorfall über ein Nachtsichtgerät. Ohne zu wissen, um wen es sich dabei handelte, hatte sie ein Auto ohne Licht in den Feldweg fahren sehen. Dann sei plötzlich das Licht angegangen. "Er hat aus dem Auto raus mit Licht geschossen. Das macht doch kein Jäger", entrüstete sie sich. Sofort nach dem Schuss sei das Licht wieder ausgegangen, und "dann lag auch schon das Reh da", bestätigte eine weitere Zeugin.
Die beiden riefen daraufhin die Polizei an, die auch sofort kam und Jagdsperren errichtete. "Wir waren sicher, dass er wiederkommt", sagte der Polizist aus. Mit fünf Fahrzeugen hatten seine Kollegen das Gebiet umstellt. Außerdem dokumentierten sie die Reifenspuren und ermittelten den Fahrzeughalter, dessen Fahrzeug in der Nähe auf einem Weg abgestellt war. Das brachte sie auf die Spur des Angeklagten.
Schmauchspuren an der Waffe
Der bestritt jedoch zunächst alles. Erst als die Polizei Schmauchspuren an seiner Waffe nachwies und feststellte, dass seine Reifen mit dem fotografierten Profil identisch waren, gab er den Schuss zu.
"Mein Mandant soll aufgrund von Vermutungen verurteilt werden", sagte Verteidiger Thomas Kroder. Er hob hervor, dass der Grenzverlauf zwischen den Revieren nicht klar gekennzeichnet sei und es ungezählte Fälle gäbe, wo ein Rehbock nicht dort gefunden wurde, wo er geschossen worden war.
Doch dieser Argumentation schlossen sich weder die Richterin noch der Staatsanwalt an.
Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: