Mit einem Wildschwein ist der Ferdinand Freiherr von Wiedersperg-Leonrod eigentlich nicht zu verwechseln. Dennoch kostete ihn dieser Irrtum vor fünf Jahren beinahe das Leben. Ein Jäger schoss ihm durch den Bauch. Der Schütze könnte jetzt unter Umständen seinen Jagdschein zurückerhalten. Von Gönül Frey

Mit einem Wildschwein ist der Schmiechener Schlossherr Ferdinand Freiherr von Wiedersperg-Leonrod eigentlich nicht zu verwechseln. Dennoch kostete ihn dieser Irrtum vor fünf Jahren beinahe das Leben. Auf einer Drückjagd schoss ihm ein anderer Jäger durch den Bauch. Der Schütze könnte jetzt unter Umständen seinen Jagdschein zurückerhalten. Das Opfer möchte das verhindern.
Das Erlebnis sitzt der Familie noch in den Knochen. Am 29. Oktober 2005 ging der damals 55-Jährige mit seinen beiden Söhnen zur Jagd nach Ettelried bei Zusmarshausen. Sein Jüngerer feierte an dem Tag den 19. Geburtstag. Weil er seinen Jagdschein noch nicht abgeschlossen hatte, bezog er mit dem Vater einen Stand. Rund 130 Meter weiter war der nächste Jäger postiert.
Nach dem offiziellen Jagdende um 16.30 Uhr stiegen Vater und Sohn vom Hochstand. Dort warteten sie darauf, abgeholt zu werden. "Vielleicht zehn bis zwölf Minuten danach knallt es plötzlich und ich krieg' den Bauchschuss", erzählt von Wiedersperg-Leonrod.
Der Schütze habe gemeint, auf ein Wildschwein zu zielen, erklärte dieser später gegenüber der Polizei. "Mein Mann und sein Sohn hätten beide tot sein können", sagt Ehefrau Angela.
Der Verletzte wurde mit dem Hubschrauber nach Ulm geflogen, es ging um jede Minute. "Als ich auf den OP-Tisch kam, war ich klinisch tot." In einer langwierigen Operation wurde der heute 59-Jährige zusammengeflickt, 84 Blutkonserven waren nötig. Jagdmunition zersplittert im Körper, damit das Wild möglichst schnell stirbt. "Ich hab nur noch die Hälfte vom Dünndarm und ein Drittel des Dickdarms", berichtet der Überlebende, der zu 50 Prozent schwerbehindert eingestuft wurde. Noch lange, nachdem er aus dem Koma aufwachte, bestand die Gefahr einer Sepsis. Bei den Medizinern galt Ferdinand Freiherr von Wiedersperg-Leonrod als Wunder.
Natürlich leidet auch der Schütze unter seinem verhängnisvollen Fehler. Vor Gericht wurde der Jäger wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, der Jagdschein wurde von der Unteren Jagdbehörde Augsburg entzogen.
Doch von Wiedersperg-Leonrod befürchtet, dass er den Jagdschein schon bald zurückbekommen könnte. Eine Entscheidung darüber fällt die Untere Jagdbehörde Augsburg. Oberster Dienstherr ist Umweltreferent Rainer Schaal. "Damit dem Jäger der Jagdschein verweigert wird, müssen außergewöhnliche Umstände vorliegen, die vom gesetzlichen Regelfall abweichen", so Schaal.
Nach Ansicht von Wiedersperg-Leonrods liegen solche Umstände vor. Zu eklatant seien die Fehler des Jägers gewesen. "Man schießt auf keinen Fall nach Ende der Jagd. Auch nicht, wenn das Wildschwein direkt vor deiner Nase vorbeiläuft."
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