Kein Verbot mehr für Hund und Katz
Bisher konnten sie per Klausel im Mietvertrag untersagt werden, das soll sich ändern
Friedberg Vermieter dürfen die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht mehr generell verbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe festgelegt. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Verträge der regionalen Baugenossenschaften. Dort gab es in der Vergangenheit aber wenig Probleme wegen Tieren in Wohnungen. Da dort Hunde und Katzen meist nur unter Vorbehalt gehalten werden durften, müssen diese Vertragsklauseln nun überarbeitet werden.
Anstoß für das Urteil war eine Klage aus Gelsenkirchen. Ein Mieter wollte einen kleinen Mischlingshund in seiner Wohnung halten, obwohl dies laut Mietvertrag untersagt war. Die Vertragsklausel, welche die Hunde- und Katzenhaltung verbiete, stelle eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und ist daher unwirksam, so das Urteil. Dabei wurde betont, dass Mieter Tiere nun trotzdem nicht ohne jegliche Rücksicht auf andere halten dürfen.
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