Kein schnelles Baugebiet an der Hermann-Köhl-Straße
Gremium lehnt einen Bebauungsplan für das Grundstück ab. Räte sehen die Höhendifferenz als Problem.
Eine Diskussion entbrannte im Meringer Gemeinderat um den Antrag für einen Bebauungsplan am Meringer Ortsrand angrenzend an die Hermann-Köhl-Straße. Dort könnte im Schnellverfahren ein kleines Baugebiet ausgewiesen werden.
Gemeinden dürfen nämlich, zumindest bis zum 31. Dezember 2019, neue Baugebiete von bis zu einem Hektar im sogenannten beschleunigten Verfahren ausweisen, das heißt, ohne Umweltverträglichkeitsprüfung. Möglich ist dies für Areale in direktem Anschluss an bereits vorhandene Bebauung. So steht es im Paragrafen 13b des Baugesetzbuchs. Im Juli 2017 hatte der Meringer Gemeinderat mit 15:3 Stimmen beschlossen, dass der sogenannte „13b“ im Markt zur Anwendung kommen solle. Bereits damals war nach Ansicht Kandlers beispielsweise ein Grundstück im Anschluss an die Hermann-Köhl-Straße ins Auge gefasst worden.
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