Keine Hühnermast im Sondergebiet
Ried befasst sich mit dem Bebauungsplan „Am Bittfeld“. Intensive Tierhaltung nur mit maximal 160 Großvieheinheiten
Ried 25 Seiten Sachverhalte und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, jedes Wort davon laut verlesen: Der Bebauungsplan „Am Bittfeld“ und das darin enthaltene Sondergebiet „intensive Tierhaltung“ hatte es in sich. Die Gemeinde Ried hat diese Tierhaltung jetzt spezifiziert: In dem Gebiet dürfen nur Schweine und Rinder gehalten werden, Hähnchen scheiden aus.
Die ursprünglich ins Auge gefasste 250 Großvieheinheiten (GV; eine rechnerische Größe, die die Haltung von Schweinen, Rindern/Kälbern und Hühnern annähernd vergleichbar macht) hält der Immissionsschutz am Landratsamt Aichach-Friedberg für keinesfalls haltbar. Diese Stallgröße wäre nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig. 250 GV entsprächen bereits 1900 Mastschweinen – eine Belastung, die mit den schon bestehenden Tierhaltungen abgeglichen werden muss. Drei größere Ställe führt die Behörde an, die schon zwischen Ried und Hörmannsberg und im Ortsteil selbst liegen. Die Mindestabstände (350/360 Meter) für Geruchs- und Ammoniakbelastung könnten nicht eingehalten werden.
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